Sicher zur Schule – mit Bus und Bahn

Der Landkreis Hildesheim bringt Kinder und Jugendliche zuverlässig zur Schule. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten passende Tickets oder individuelle Fahrten. 

Der Landkreis Hildesheim sorgt dafür, dass Kinder in Schulkindergärten sowie Schülerinnen und Schüler unter zumutbaren Bedingungen zur nächsten Schule ihrer gewählten Schulform befördert werden oder die Fahrtkosten erstattet bekommen (§114 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)). Die Beförderung erfolgt, wenn möglich, durch den öffentlichen Nahverkehr, der Landkreis legt die Art der Beförderung fest.

Wer hat Anspruch auf Schülerbeförderung?

Anspruchsberechtigt sind

  • Kinder in Schulkindergärten und Sprachfördermaßnahmen
  • Schülerinnen und Schüler der 1. bis 10. Schuljahrgänge an Grundschulen, Haupt- und Realschulen, Oberschulen, Gymnasien, Förderschulen und Gesamtschulen
  • Schülerinnen und Schüler der 11. und 12. Schuljahrgänge die eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige Entwicklung besuchen
  • Schülerinnen und Schüler der Berufseinstiegsschule 1 und 2 (ehemals Berufseinstiegsklasse / Berufsvorbereitungsjahr) und der 1. Klasse von Berufsfachschulen, soweit die Schülerinnen und Schüler diese ohne Sekundarabschluss I - Realschulabschluss - besuchen.

Der Landkreis Hildesheim befördert Schülerinnen und Schüler oder erstattet die Fahrtkosten, wenn der Weg zur Schule mehr als 2 Kilometer beträgt. Bei dauerhafter oder vorübergehender Behinderung besteht die Beförderungspflicht unabhängig von der Entfernung. Eine individuelle Beförderung oder Kostenübernahme muss jedoch beantragt werden.

Das ist neu im Schuljahr 2025/2026

Einheitlicher Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler aus Stadt- und Landkreisgebiet ist seit dem 3.7.2025 (Beginn der Sommerferien) der Landkreis Hildesheim.

Die Gültigkeit aller über die Schülerbeförderung ausgegebenen Deutschlandtickets endet mit dem Schuljahr 2024/2025 am 31.07.2025.

Die neuen Schülerfahrkarten werden zu Schuljahresbeginn in den Schulen ausgegeben.

Schülerinnen und Schüler, die gemäß § 114 NSchG einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, erhalten im Schuljahr 2025/26 entweder

  • ein Deutschlandticket
  • ein ROSA-Ticket der Preisstufe 1 (PS 1)
  • ein ROSA-Ticket der Preisstufe HI (PS HI)
  • oder einen Berechtigungsausweis zur Nutzung des freigestellten Schülerverkehrs

Es wird die jeweils preisgünstigste Fahrkarte für den Schulweg zur Verfügung gestellt.

Ab dem Schuljahr 2025/2026 erhalten anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler aus dem Stadtgebiet, die eine Schule in Hildesheim besuchen, standardmäßig ein ROSA-Ticket der Preisstufe HI.

Schüler aus dem Landkreis, die nur innerhalb einer Tarifzone fahren müssen, erhalten standardmäßig ein ROSA-Ticket der Preisstufe 1.

Schüler, deren Wohnort und Schule weiter auseinanderliegen (ab Preisstufe 2 / mindestens zwei Tarifzonen) erhalten weiterhin das Deutschlandticket, weil bereits die Preisstufe 2 im ROSA-Tarif teurer ist als ein Deutschlandticket.

Hier finden Sie den Tarifzonenplan des Tarifverbundes ROSA

Schülerinnen und Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulform besuchen, erhalten nur dann weiterhin ein Deutschlandticket über die Schülerbeförderung, wenn es auch für den Besuch der nächstgelegenen Schule zur Verfügung gestellt würde.

Im Beschluss des Kreistages vom 12.12.2024 wurde eine "Upgrade"-Möglichkeit" auf das Deutschlandticket vorgesehen.

Schülerinnen und Schüler, denen lediglich eine ROSA-Fahrkarte der PS HI bzw. PS 1 von der Schülerbeförderung des Landkreises zur Verfügung gestellt würde, haben die Möglichkeit, auf Antrag und durch anteilige Selbstzahlung (d. h. Kauf eines Tickets zum Preis von derzeit 58 Euro und nachträglichen Antrag auf anteilige Erstattung)  ein Deutschlandticket zu nutzen.

Haben Sie Fragen zur Schülerbeförderung?

Bitte wenden Sie sich per Mail an schuelerbefoerderung@landkreishildesheim.de

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund des erhöhten Mailaufkommens zu einer Bearbeitungszeit von 5-7 Tagen kommen kann. Die zuständigen Kolleginnen werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.

Online-Antrag zur Schülerbeförderung stellen

Sie können alles rund um die Schülerbeförderung in einem Online-Antrag erledigen.

Mit dem Online Antrag können Sie folgende Anliegen erledigen:

  • Erstattung von Fahrtkosten beantragen
  • individuelle Schülerbeförderung bei fehlender Nahverkehrsanbindung oder einer vorübergehenden Behinderung
  • individuelle Schülerbeförderung aufgrund einer Beeinträchtigung
  • Vereinbarung Erstattungsverfahren bei Selbsterwerb Deutschlandticket (Upgrade)
  • Beschwerde einreichen

Falls eine Beförderung mit einem privatem PKW erfolgt, ist die Anlage Fahrkostenerstattung PKW notwendig.

Weitere Informationen finden Sie in der Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Hildesheim.

Hinweis

Haben Sie Fragen oder Beschwerden zu Unregelmäßigkeiten im Linienverkehr, wenden Sie sich bitte direkt an den jeweiligen Verkehrsträger.