Vormundschaft
Manche Kinder und Jugendliche können nicht bei ihren Eltern leben – etwa, weil diese verstorben sind oder das Familiengericht ihnen die elterliche Sorge entzogen hat. Oft leben diese Kinder in Jugendeinrichtungen oder Pflegefamilien. Diese jungen Menschen brauchen jemanden, der an ihrer Seite steht, sie begleitet und ihre Interessen vertritt: eine Vormundin oder einen Vormund.
Als ehrenamtliche Vormundin oder ehrenamtlicher Vormund übernehmen Sie die rechtliche Vertretung eines Kindes oder Jugendlichen. Sie kümmern sich um wichtige Entscheidungen – etwa zu Gesundheit, Schule, Finanzen und persönlichen Kontakten – und stehen dabei in regelmäßigem persönlichen Kontakt zum Kind bzw. Jugendlichen.
Sie sind offen, zuverlässig und bereit, etwa 8 Stunden im Monat für einen jungen Menschen einzusetzen?
Dann werden Sie Vormund im Landkreis Hildesheim und geben einem Kind ein Stück Sicherheit und Vertrauen zurück.
Ihre Aufgaben als Vormund
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Regelmäßiger persönlicher Kontakt zum Kind oder Jugendlichen
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Entscheidungen in Gesundheits-, Schul- und Finanzfragen
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Teilnahme an Hilfeplangesprächen mit dem Jugendamt
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Unterstützung bei der Entwicklung und Lebensplanung
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Zusammenarbeit mit Einrichtungen, Fachkräften und Angehörigen
So werden Sie Vormundin oder Vormund
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Kontaktaufnahme: Wenden Sie sich an das Amt für Familie.
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Kennenlernen: Nach einem Beratungsgespräch wird ein Kind oder Jugendlicher vorgeschlagen, das zu Ihnen passt.
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Vertrauensaufbau: Sie lernen sich in mehreren Treffen kennen.
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Bestellung: Nach Zustimmung beider Seiten bestellt das Familiengericht Sie offiziell zur Vormundin oder zum Vormund.
Unterstützung für Ihr Engagement
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Fachliche Begleitung: Das Amt für Familie steht Ihnen beratend zur Seite.
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Austausch & Fortbildung: Regelmäßige Treffen mit anderen Vormündern.
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Versicherungsschutz: Sie sind automatisch haftpflichtversichert.
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Aufwandspauschale: Für Ihr Engagement erhalten Sie eine jährliche Pauschale von 399 Euro oder die Erstattung Ihrer tatsächlichen Auslagen.
Beispiel aus der Praxis
Daniela, 14 Jahre, lebt seit ihrer Kindheit in einer kleinen Jugendhilfeeinrichtung. Ihre Eltern können sich nicht selbst um sie kümmern, halten aber Kontakt. Ihr Vormund ist eine wichtige Bezugsperson – er hört zu, begleitet sie zu Gesprächen im Jugendamt, hilft bei schulischen Entscheidungen und steht ihr auch in schwierigen Momenten bei.
So wird aus rechtlicher Vertretung echte Beziehung – ein Stück Familie auf Zeit.