So erhalten Sie Auskunft über Altlasten auf Ihrem Grundstück
Die Daten über bekannte Altlasten und Altlastverdachtsflächen im Landkreisgebiet (exklusive Stadtgebiet) werden im Altlastenverzeichnis des Landkreises Hildesheim geführt.
Gemäß dem Umweltinformationsgesetz (UIG) hat jede Person Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen, die bei einer auskunftspflichtigen Stelle vorliegen. In Niedersachsen gilt das UIG in Verbindung mit dem Niedersächsischen Umweltinformationsgesetz (NUIG). Der Zugang zu den Informationen kann durch Auskünfte, Akteneinsicht oder auf andere geeignete Weise gewährt werden.
Ob eine Altlast oder eine entsprechende Verdachtsfläche auf einem Grundstück vorliegt, kann über die Beantragung einer Auskunft aus dem Verzeichnis über Altlasten und Altlastenverdachtsflächen (Altlastenkataster) des Landkreis Hildesheim in Erfahrung gebracht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zu Gemeinde, Ortsteil oder Gemarkung
- Straße und Hausnummer, falls nicht bekannt geografische Koordinaten oder Flur und Flurstücke
- wenn vorhanden: Flurkartenauszug oder Lagekarte
- Rechnungsadresse
Kosten
Für die schriftliche Auskunft werden je nach Aufwand Gebühren erhoben. In der Regel werden Auskünfte schriftlich erteilt.
- Gebühr: Mindestens 40 EUR. Keine Vorkasse.
Frist
Für gewöhnlich vier Kalenderwochen nach Eingang des Antrags. Bei umfangreichen oder komplexen Auskünften länger.
Rechtsgrundlagen
- Umweltinformationsgesetz (UIG)
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG)
- Niedersächsisches Bodenschutzgesetz (NBodSchG)
- Verordnung über Gebühren und Auslagen für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen der informationspflichtigen Stellen beim Vollzug des Umweltinformationsgesetzes (Umweltinformationsgebührenverordnung)