Unterstützung für junge Erwachsene – Hilfe über die Volljährigkeit hinaus

Auch nach dem 18. Geburtstag lassen wir junge Erwachsene nicht allein. Das Jugendamt bietet Unterstützung für junge Volljährige, um ihnen den Übergang in ein eigenständiges Leben zu erleichtern. Auf Wunsch kann die Beratung anonym erfolgen.

Hilfe bis zum 21. Lebensjahr
Junge Menschen können weiterhin Hilfen erhalten – sei es eine Verlängerung bestehender Maßnahmen oder ein ‚Coming-Back‘, wenn eine frühere Hilfe unterbrochen wurde. Auch wer bislang keine Jugendhilfe in Anspruch genommen hat, kann sich an uns wenden.

Unterstützung über das 21. Lebensjahr hinaus
In Einzelfällen ist eine Hilfe auch über das 21. Lebensjahr hinaus möglich, allerdings nur, wenn bereits vor dem 21. Geburtstag eine Jugendhilfeleistung bestand.

Im Mittelpunkt steht immer die Verselbstständigung. Dafür bieten wir:

  • Unterstützung & Beratung – Orientierung und Hilfe bei wichtigen Lebensschritten
  • Ambulante Hilfen – Sozialpädagogische Begleitung im Alltag
  • Begleitete Wohnformen – Unterstützung beim Übergang in eine eigene Wohnung oder Formen des betreuten Wohnens