Unerlaubte Müllentsorgung im Landkreis Hildesheim
Als Untere Abfallbehörde ist der Landkreis Hildesheim für die Bearbeitung von unzulässigen Abfallablagerungen (sogenannter "Wilder Müll") sowie die Beseitigung von Autowracks in der freien Landschaft bzw. im öffentlichen Verkehrsraum zuständig.
„Wilder Müll“ sind Abfälle wie beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Grünschnitt und Baustellenabfälle, welche in Wäldern, der freien Landschaft oder öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.