Bescheinigung für das Mitführen von Betäubungsmitteln im Reiseverkehr
Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen aufgrund ärztlicher Verschreibung verordnete Betäubungsmittel nur für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Eigenbedarf mitgeführt werden. Die Mitnahme der Betäubungsmittel für eine andere Person ist somit nicht zulässig.
Allgemeine Informationen
Nach den Bestimmungen der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) dürfen aufgrund ärztlicher Verschreibung verordnete Betäubungsmittel nur für die Dauer der Reise in angemessener Menge als Eigenbedarf mitgeführt werden. Die Mitnahme der Betäubungsmittel für eine andere Person ist somit nicht zulässig.
Nähere Informationen zum Reisen mit Betäubungsmitteln sind auf der Website des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte zu finden. Auf der Institutsseite können auch die jeweiligen Bescheinigungen heruntergeladen werden, die durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt auszufüllen sind. Bei den Bescheinigungen wird zwischen den Zielstaaten, die dem Schengener Abkommen beigetreten sind, und anderen Staaten unterschieden.
Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens
Bei bis zu 30-tägigen Reisen in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme ärztlich verordneter Betäubungsmittel erfolgen. Hierfür muss die entsprechende Bescheinigung durch die verordnende Ärztin bzw. den verordnenden Arzt ausgefüllt und durch das Hildesheimer Gesundheitsamt beglaubigt werden. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine eigene Bescheinigung notwendig. Jede beglaubigte Bescheinigung ist maximal 30 Tage gültig.
Reisen in andere Staaten
Bei Reisen außerhalb des Schengen-Raumes sollte für jedes verschriebene Betäubungsmittel eine mehrsprachige Bescheinigung ausgestellt werden. Aufgrund fehlender international geltender Bestimmungen, sind die nationalen Bestimmungen des jeweiligen Ziel- bzw. Transitlandes und die dortige Rechtslage zwingend zu beachten. Entsprechende Informationen können zumeist beim Auswärtigen Amt oder bei der jeweiligen Landesvertretung eingeholt werden.
Sollte eine Mitnahme von Betäubungsmitteln nicht möglich sein, sollte geklärt werden, ob passende Medikamente im Reiseland verfügbar sind und vor Ort verschrieben werden können.
Vorgehensweise
Für die Beglaubigung ist mit dem Hildesheimer Gesundheitsamt ein Termin zu vereinbaren (Kontaktdaten siehe rechts). Dabei ist eine angemessene Vorlaufzeit zu berücksichtigen.
Zum Termin müssen die durch die behandelnde Ärztin bzw. den behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung sowie das Rezept (oder eine Rezeptkopie) des verschriebenen Medikaments vorgelegt werden. Ebenfalls muss die oder der Auslandsreisende ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) vorlegen. Alternativ kann die Bescheinigung durch eine dritte Person mit Vollmacht und Ausweisdokument beglaubigt werden.
Gebühren
Pro Bescheinigung fällt eine Gebühr in Höhe von 12 Euro an. Die Gebühr kann nur bar entrichtet werden.