Erwerb von Munition

Wenn Sie erlaubnispflichtige Munition erwerben und besitzen möchten, benötigen Sie eine Erlaubnis. Diese Erlaubnis wird in den meisten Fällen über die Waffenbesitzkarte erteilt. Nutzen Sie dafür bitte das Formular Antrag Munitionserwerb in WBK (Regelfall).

Die Erteilung eines Munitionserwerbsscheins wird nur dann benötigt, wenn der Munitionserwerb und der Munitionsbesitz nicht bereits durch die Eintragung in einer Waffenbesitzkarte erlaubt wurden. Dies kommt insbesondere bei Munitionssachverständigen und -sammler*innen und Personen, die pyrotechnische Munition erwerben und besitzen möchten in Betracht.

Damit Ihnen der Munitionserwerbsschein erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • Zuverlässigkeit & Eignung
  • Nachweis der waffenrechtlichen Sachkunde
  • Glaubhaftmachung des Bedürfnisses durch eine ausführliche schriftliche Begründung

Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Munitionserwerbsschein benötigen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei der Waffenbehörde.

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 109.

Rechtsgrundlagen

  •  §§ 4, 10, 13, 14, 16 - 19 Waffengesetz (WaffG)