Sie möchten eine Betreuung anbieten
Sollten Sie Interesse daran haben, sich als Kindertagespflegeperson selbstständig zu machen, ist die Fachberatung Kindertagespflege die richtige Anlaufstelle für Sie. Die Fachberatung steht Ihnen bei Fragen zur Tätigkeit und zu den Rahmenbedingungen zur Verfügung. Außerdem schätzt sie die Eignung einer Person ein und stellt die Pflegeerlaubnis aus, die für die Arbeit als Kindertagespflegeperson notwendig ist.
Eignung
Damit jemand eine Pflegeerlaubnis erhalten kann, muss diese Person persönlich und fachlich geeignet sein und über für die Kindertagespflege geeignete Räumlichkeiten verfügen. Dazu finden mehrere Gespräche mit der Fachberatung statt und es müssen Unterlagen wie z.B. ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden. Für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson müssen mindestens ein Hauptschulabschluss und umfassende Deutschkenntnisse (mindestens Sprachniveau B) vorhanden sein. Ebenfalls sind körperliche und psychische Gesundheit nachzuweisen sowie ein Masernschutznachweis.
Die fachliche Eignung für die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson wird grundsätzlich durch den erfolgreichen Abschluss eines Qualifizierungskurses nach dem QHB-Handbuch erworben. Der Qualifizierungskurs umfasst 300 Stunden. Dabei werden unter anderem Inhalte wie kindliche Entwicklung, Kinderschutz sowie rechtliche und steuerliche Grundlagen vermittelt.
Für pädagogische Fachkräfte im Sinne des § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 NKiTaG kann aufgrund ihrer bereits vorhandenen pädagogischen Qualifikation eine vollständige Qualifizierung nach dem QHB gegebenenfalls nicht erforderlich sein. Je nach Vorqualifikation können lediglich ergänzende Qualifizierungen in einzelnen Themenfeldern notwendig sein oder die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson kann – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind – unmittelbar aufgenommen werden.
Welche Qualifizierungsinhalte gegebenenfalls noch erforderlich sind, richtet sich nach der jeweiligen beruflichen Vorqualifikation und den gesetzlichen Vorgaben.
Des Weiteren werden geeignete Räumlichkeiten für die Ausübung der Kindertagespflege benötigt. Gemeinsam mit der Fachberatung werden dazu die Räume besichtigt und es wird über die Eignung entschieden. Im Beratungsprozess wird erörtert, wie die Räume gesichert und gestaltet werden können, um das Wohl der Kinder sicherzustellen.
Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren - wir sind gerne für Sie da!