Häusliche Pflege (ambulante Pflege)

Wird die Pflege im häuslichen Bereich durch Familienangehörige, Freunde oder Nachbarn (Pflegepersonen) wahrgenommen, so wird seitens der Pflegekasse Pflegegeld gezahlt.

Wird ein ambulanter Pflegedienst mit der Betreuung/Pflege beauftragt, so beteiligt sich Ihre Pflegeversicherung an diesen Kosten (Pflegesachleistung).

Bei häuslicher Pflege besteht auch die Möglichkeit, eine Kombination aus Pflegegeld- und Pflegesachleistung zu wählen.

Darüber hinaus besteht bei häuslicher Pflege ein Anspruch auf Pflegeberatung sowie auf einen Pflegekurs für pflegende Angehörige.

Weiterhin ersetzt die Pflegekasse bis zu 42 Euro pro Monat für Pflegehilfsmittel.

Sofern für den ambulanten Pflegeaufwand die Leistungen der Pflegekasse nicht ausreichen, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege die ungedeckten Pflegekosten zu stellen.