Infektionshygienische Überwachung
In das Aufgabenfeld der infektionshygienischen Überwachung fallen:
- Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser, Humanmedizinische Heilberufe)
- Einrichtungen der Altenpflege
- Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Schulen, Kindertagesstätten)
- Einrichtungen und Unternehmen mit hygienerelevanten Tätigkeiten (z. B. Piercing stechen, Tätowieren)
- Öffentliche Einrichtungen wie Frei- und Hallenbäder, Badeseen, EU-Seen
Informationen zu den wichtigsten Infektionskrankheiten können den Erregersteckbriefen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entnommen werden.