Infektionshygienische Überwachung

In das Aufgabenfeld der infektionshygienischen Überwachung fallen:

  • Einrichtungen des Gesundheitswesens (z.B. Krankenhäuser, Humanmedizinische Heilberufe)
  • Einrichtungen der Altenpflege
  • Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche (Schulen, Kindertagesstätten)
  • Einrichtungen und Unternehmen mit hygienerelevanten Tätigkeiten (z. B. Piercing stechen, Tätowieren)
  • Öffentliche Einrichtungen wie Frei- und Hallenbäder, Badeseen, EU-Seen

Informationen zu den wichtigsten Infektionskrankheiten können den Erregersteckbriefen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entnommen werden.