Selbstbestimmt leben – mit der passenden Unterstützung
Die Eingliederungshilfe hilft Menschen mit Behinderungen, ihren Alltag eigenständig zu gestalten, persönliche Ziele umzusetzen und aktiv am Leben in der Gemeinschaft teilzunehmen.
Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung (Leistungen nach dem SGB IX)
Eingliederungshilfe soll Menschen mit Beeinträchtigungen dabei unterstützen, ein Leben zu führen, dass der Würde des Menschen entspricht und eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft fördert. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.
Einen Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe haben Menschen mit einer wesentlichen Behinderung bzw. Menschen, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind.
Soziales Entschädigungsrecht / Hilfen für Heimkehrer und politische Häftlinge
Leistungsberechtigt sind u.a. Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen und Betroffene rechtsstaatswidriger Verwaltungsentscheidungen in der ehemaligen DDR.