Nahverkehr Hildesheim: Bus & Bahn im Überblick
Der Landkreis Hildesheim sorgt dafür, dass Sie bequem mit Bus und Bahn unterwegs sind. Als zuständiger Aufgabenträger für den straßengebundenen Personennahverkehr kümmert sich der Landkreis um den Busverkehr, damit Sie in der Region zuverlässig, sicher und umweltfreundlich von A nach B kommen.
Regionalverkehr Hildesheim GmbH (RVHI)
Der Regionalverkehr Hildesheim betreibt das Busliniennetz im Kreisgebiet und bietet auch Verbindungen in die Nachbarkreise. Die Linien verkehren in der Regel auf den Hauptrelationen im Stundentakt, ansonsten meist zweistündlich und sind an den Bahnhöfen optimal auf die Abfahrtzeiten der Züge abgestimmt. Auch samstags und sonntags gibt es auf vielen Linien Fahrtenangebote. Eine Besonderheit ist der Nachtsbus, der in den Nächten auf Samstag und Sonntag auf neun Linien jeweils vier Fahrten anbietet.
Mehr zum Angebot und zu den aktuellen Verkehrsmeldungen finden Sie auf der Website der Regionalverkehr Hildesheim GmbH (RVHI).
ROSA Tarifverbund
Mit dem ROSA Tarifverbund können alle Busse des Stadt- und Regionalverkehrs sowie die Züge der Lammetalbahn benutzt werden. Weitere Informationen sind auf der Website des ROSA Tarifverbund Hildesheim verfügbar. Dort gibt es auch eine Verbindungsauskunft.
Niedersachsentarif
Mit dem Niedersachsentarif steht eine passende Ergänzung zum ROSA-Tarif zur Verfügung. In diesem Tarif sind alle Bahnstrecken in Niedersachen außerhalb der bestehenden Verkehrsverbünde zusammengefasst. Es gibt günstige Angebote wie das Niedersachsen-Ticket. Nähere Informationen gibt es auf der Website des Niedersachsentarif.
Nahverkehrsplan
Der Landkreis Hildesheim hat die gesetzliche Aufgabe, einen Nahverkehrsplan für seinen Bereich aufzustellen (§ 6 NNVG). Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 20.3.2025 den Nahverkehrsplan 2025 beschlossen.
Öffentlicher Dienstleistungsauftrag
Seit Januar 2024 besteht zwischen dem Landkreis Hildesheim und der Regionalverkehr Hildesheim GmbH ein öffentlicher Dienstleistungsauftrag (ÖDLA). Dieser Vertrag sichert für die kommenden zehn Jahre den Busverkehr im Landkreis – sowohl in der Durchführung als auch in der Finanzierung.
Als zuständige Behörde ist der Landkreis verpflichtet, jährlich einen Bericht gemäß § 7 Absatz 1 der EU-Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zu veröffentlichen. Dieser Bericht enthält Informationen zu den gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, dem ausgewählten Verkehrsunternehmen sowie den gewährten finanziellen Ausgleichsleistungen.