Brandschutz im Landkreis Hildesheim – Sicherheit von Anfang an

Vom Neubau bis zur Veranstaltung: Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um vorbeugenden Brandschutz und prüfen Gebäude auf Sicherheit.

Nach dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) obliegen dem Landkreis Hildesheim die Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes im eigenen Wirkungskreis. Diese Aufgaben werden vom Brandschutzprüfer bzw. von der Brandschutzprüferin des Landkreises Hildesheim wahrgenommen. Dazu gehören:

  • Beratung aller Bürger, Eigentümer und Betreiber von baulichen Anlagen und Lagerplätzen
  • Transportieren und Umschlagen von brandgefährlichen Stoffen
  • Ausrichten von Veranstaltungen mit vielen Menschen in baulichen Anlagen (Musik, Kunst, Sport) und im Freien (Jahrmärkte, Ausstellungs- und Verkaufsveranstaltungen)
  • Beratungen von Bauherren, Architekten und Fachplanern bei Bauplanungen zum vorbeugenden baulichen und betrieblichen Brandschutz
  • Mitwirkung an Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungen, immissionsschutzrechtliche Genehmigungen, Erlaubnisse für brennbare Flüssigkeiten, Durchführung der Störfallverordnung, Eignungsfeststellungen nach Wasserrecht usw.)
  • Durchführung der Brandverhütungsschau gemäß § 27 NBrandSchG. Besichtigung und Überprüfung von Gebäuden und baulichen Einrichtungen zur Feststellung brandsicherheitlicher Zustände bzw. Mängel