Elterngeld: Hilfe für Eltern nach der Geburt eines Kindes

Eltern, die im Landkreis Hildesheim wohnen, können hier für ihre neu geborenen Kinder Elterngeld beantragen.

Eltern, die in der Stadt Hildesheim ihren Wohnsitz haben, stellen den Antrag bitte bei der Stadt.

Finanzielle Unterstützung für Eltern

Das Elterngeld ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Sie ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Es sichert die wirtschaftliche Existenz der Familien und hilft Vätern und Müttern, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Es soll den Eltern ermöglichen, sich Zeit für ihr Kind zu nehmen. Elterngeld gibt es in den Varianten Basiselterngeld, ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus - diese können miteinander kombiniert werden. Auch für getrennt lebende Elternteile, Alleinerziehende oder Eltern mit Adoptivkindern bzw. Kindern in Adoptionspflege steht das Elterngeld zur Verfügung.

Varianten des Elterngeldes

Es gibt drei Varianten des Elterngeldes, die miteinander kombiniert werden können:

Basiselterngeld

Den Eltern stehen gemeinsam insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und mindestens einem Elternteil in zwei Lebensmonaten nach der Geburt ein Teil des Einkommens wegfällt. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen.

Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können die vollen 14 Monate Basiselterngeld in Anspruch nehmen.

Basiselterngeld können Eltern nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes erhalten. Danach können sie nur noch das ElterngeldPlus oder den Partnerschaftsbonus beziehen.

Für Geburten ab dem 1. September 2021 gilt außerdem, dass Eltern von Kindern, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen sind, länger Elterngeld beziehen können. Bis zu vier zusätzliche Monate Basiselterngeld sind möglich, je nachdem wie viele Wochen vor dem errechneten Geburtstermin das Kind geboren wurde.

Das Basiselterngeld beträgt mindestens 300 Euro und maximal 1.800 Euro. Es orientiert sich am Durchschnittseinkommen vor der Geburt. Hinzu kommen bei vorliegen der Voraussetzungen ein Mehrlingszuschlag und/oder ein Geschwisterbonus.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und erkennt insbesondere die Pläne derjenigen an, die schon während des Elterngeldbezugs wieder in Teilzeit arbeiten wollen.

ElterngeldPlus können Eltern doppelt so lange bekommen wie Basiselterngeld. Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus. Wenn Eltern nach der Geburt nicht arbeiten, ist das ElterngeldPlus halb so hoch wie das Basiselterngeld. Wenn sie nach der Geburt in Teilzeit arbeiten, kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.

Partnerschaftsbonusmonate

Eltern können jeweils für mindestens zwei und höchstens vier Monate zusätzliche ElterngeldPlus-Monate als Partnerschaftsbonus erhalten, wenn sie in diesem Zeitraum gleichzeitig zwischen 24 und 32 Wochenstunden in Teilzeit arbeiten, um mehr Zeit für ihr Kind zu haben.

Die Regelung gilt auch für getrennt erziehende Eltern, die als Eltern gemeinsam in Teilzeit gehen. Alleinerziehenden steht der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

Elterngeld beantragen – Antragsprozess

Die Höhe des Elterngeldes wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie den Mindestbetrag.

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf der Website des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Sie können Ihren Antrag auf Elterngeld auch mit ElterngeldDigital bequem online erstellen. Da eine Onlineübermittlung an den Landkreis Hildesheim derzeit noch nicht möglich ist, müssen Sie den Antrag ausdrucken und in Papierform bei der Elterngeldstelle einreichen.

Bitte vergessen Sie dabei nicht, den Antrag zu unterschreiben sowie die geforderten Nachweise beizulegen.

Elterngeld beantragen – Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen oder erziehen Ihr Kind selbst
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche
    • wichtig: Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt den Grenzbetrag nicht überschreitet:
    • Geburten bis 31. März 2024: 250.000 Euro für Alleinerziehende / 300.000 Euro für Elternpaare
    • Geburten ab dem 1. April 2024: 200.000 Euro für Paare und Alleinerziehende
    • Geburten ab dem 1. April 2025: 175.000 Euro für Paare und Alleinerziehende

Elterngeld beantragen – erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular (eine formlose Antragsstellung ist nicht möglich)
  • Geburtsurkunde des Kindes zur Beantragung von Elterngeld (Original)

Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

  • Letzter Steuerbescheid
  • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld oder Negativbescheinigung
  • Verdienstabrechnung über den Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld oder die Dienstbezüge im Mutterschutz
  • Verdienstabrechnungen als Nachweis zum Einkommen im Bemessungszeitraum
  • Kopie des Aufenthaltstitels, ggf. Fiktionsbescheinigung
  • Elternzeitbestätigung
  • ggf. Nachweise über Anerkennung der Vaterschaft

Abhängig von Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise.

Bei Fragen könne Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

Elterngeld beantragen – Beratung

Für die Beratung zum Elterngeld und der Elternzeit ist die jeweils zuständige Elterngeldstelle verantwortlich.

Wenn Sie im Landkreis Hildesheim (ohne Stadt Hildesheim) wohnen, finden Sie die entsprechenden Ansprechpersonen unter "Kontakt". Bitte beachten Sie, dass sich die Buchstaben jeweils auf den Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Kindes beziehen. Sollten Sie sich unsicher sein, wer Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner ist, können Sie auch gern per Mail an elterngeld@landkreishildesheim.de Kontakt aufnehmen.