Geschützte Landschaftsbestandteile – Erhalt wertvoller Naturstrukturen und Lebensräume

Geschützte Landschaftsbestandteile sind gem. § 29 BNatSchG rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist

  • zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts,
  • zur Belebung, Gliederung oder Pflege des Orts- oder Landschaftsbildes,
  • zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder
  • wegen ihrer Bedeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten.

Die Beseitigung des geschützten Landschaftsbestandteils sowie alle Handlungen, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des geschützten Landschaftsbestandteils führen können, sind nach Maßgabe näherer Bestimmungen verboten.

Liste der geschützten Landschaftsbestandteile

  • GLB HI 002         Weißdornhecke Duingen
  • GLB HI 003         Glenedurchbruchstal
  • GLB HI 004         Tonkuhle Asel-Südteil
  • GLB HI 005         Feldgehölze am Moorberg
  • GLB HI 006         Glockenbornquelle und Feldgehölz Bekumer Friedhof
  • GLB HI 007         Verschiedene Landschaftsbestandteile Gemeinde Weenzen
  • GLB HI 008         Feldgehölz am Hirschkamp
  • GLB HI 009         Kirschenberg
  • GLB HI 010         Im Meere
  • GLB HI 011         Baggersee am Eimer Kreuz
  • GLB HI 013         Steinbruch bei Breinum
  • GLB HI 014         Am Breiberg
  • GLB HI 015         Dunser Wiesen
  • GLB HI 016         Burggraben an der Burg Steinbrück
  • GLB HI 017         Schaube-Hecke
  • GLB HI 036         Hecken am Delmberg
  • GLB HI 037         Messeberg