Naturschutz im Landkreis Hildesheim – Aufgaben der Unteren Naturschutzbehörde
Der Landkreis Hildesheim nimmt als Untere Naturschutzbehörde die Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Kreisgebiet wahr.
Aufgabe der unteren Naturschutzbehörde ist die nachhaltige Sicherung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts, der Pflanzen- und Tierwelt, der Nutzbarkeit der Naturgüter sowie der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft.
Ziele, Aufgaben und Zuständigkeiten werden in Bundes- und Landesgesetzen sowie in Verordnungen geregelt. Die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege ergeben sich aus dem § 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG).
Neben Tätigkeiten in eigener Zuständigkeit ist ein wesentlicher Bestandteil der Aufgaben die Eingriffsregelung. Hier wirkt die untere Naturschutzbehörde als Trägerin öffentlicher Belange bei anderen Fachplanungen, (z.B. Bau von Windkraftanlagen, Straßenbaumaßnahmen, Bauvorhaben im Außenbereich, Bauleitplanung, Flurbereinigung usw.) mit, um die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vertreten. Ziel der Eingriffsregelung ist es, Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft so gering wie möglich zu halten und zu kompensieren. Was an der einen Stelle der Natur verloren geht, soll an anderer Stelle möglichst ähnlich und in räumlicher Nähe neu entstehen können. So soll der Schutz von Natur und Landschaft auch über Schutzgebiete und Schutzobjekte hinaus flächendeckend sichergestellt werden.