Medien & Geräte einfach ausleihen

Schulen, Kindergärten und gemeinnützige Einrichtungen können Medien und Geräte des Kreismedienzentrums unkompliziert für Unterricht, Projekte oder Workshops nutzen – online oder persönlich.

Grundlage für die Angebote des KMZ sind u.a. die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Gebührenordnung in der jeweils gültigen Fassung.



Ausleihberechtigung

  • Grundsätzlich stehen Medien und Geräte ausschließlich für nicht gewerbliche Zwecke zur Verfügung.

  • Kostenfrei ausleihberechtigt sind alle allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, die sich in der Trägerschaft des Landkreises Hildesheim, der Stadt Hildesheim, der kreisangehörigen Gemeinden bzw. in freier Trägerschaft befinden, sowie Einrichtungen des vorschulischen Bereichs.

  • Kostenpflichtig ausleihberechtigt sind außerschulische Einrichtungen folgender Arten: 

    • Vereine und Verbände der Sport-, Jugend- und anerkannten Wohlfahrtspflege sowie kirchliche Einrichtungen,

    • anerkannte Einrichtungen der Erwachsenenbildung sowie als gemeinnützig anerkannte Verbände, deren Maßnahmen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung dienen,

    • in begründeten Einzelfällen auch andere Einrichtungen - jedoch keine Privatpersonen.

Ausleihdauer

Medien werden bis zu 14 Tagen, Geräte bis zu 3 Tagen verliehen. Eine Verlängerung ist grundsätzlich möglich.

Gern können Sie sich telefonisch vergewissern, ob wir Ihren Wünschen fristgerecht entsprechen können.