Sie bieten eine Betreuung an
Wer Kinder betreut, übernimmt nicht nur viel Verantwortung, sondern muss auch wichtige Grundlagen beachten und Anforderungen erfüllen.
Hausärztliche Bescheinigung
Alle zwei Jahre sind die ärztlichen Bescheinigungen zu erneuern und der Fachberatung Kindertagespflege vorzulegen. Die ärztlichen Bescheinigungen werden von allen volljährigen Personen benötigt, die im Haushalt leben. Für Lebenspartnerinnen und -partner sowie sonstige Personen ab 18 Jahren gibt es einen jeweiligen Vordruck.
Sollten Sie in externen Räumlichkeiten betreuen, so ist lediglich eine ärztliche Bescheinigung von Ihnen als Kindertagespflegeperson erforderlich.
Unter "Dokumente" finden Sie die entsprechenden Vordrucke, die Sie zu Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin mitnehmen und im Anschluss im Original Ihrer zuständigen Fachberatung aushändigen.
Erste Hilfe-Kurs am Kind
Alle zwei Jahre ist es notwendig, einen Erste Hilfe-Kurs am Kind durchzuführen. Dieser Kurs geht über 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten und behandelt die typischen Notfälle im Säuglings- und Kindesalter.
Nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zu Notfällen bei Babys und Kleinkindern sowie wichtige Merkblätter, die Sie beispielsweise in Ihrer Kindertagespflegestelle aushängen können:
Sie können den Erste Hilfe-Kurs am Kind bei jeder zugelassenen Ersthelferorganisation absolvieren und dafür rechtzeitig vorher (vier Wochen) einen Gutschein der Landesunfallkasse Niedersachsen bei der Fachberatung Kindertagespflege anfordern. Unter folgenden Voraussetzungen ist dies möglich:
- wenn Sie im Besitz einer gültigen Tagespflegeerlaubnis sind
- den Kurs bei einer Ersthelferorganisation (z. B. Malteser, DRK oder Johanniter) belegen und
- bei der Berufsgenossenschaft versichert sind.
Hier finden Sie eine Übersicht über anerkannte Ersthelferorganisationen.
Je nach Anbieter müssen Sie eventuell Zuzahlungen leisten. Onlinekurse werden nicht anerkannt.
Hygienebelehrung gem. § 35 und Lebensmittelhygiene gem. § 43 IfSG
Kindertagespflegepersonen im Landkreis Hildesheim sind dazu verpflichtet vor der Erteilung einer Pflegeerlaubnis zur Kindertagespflege an einer Hygienebelehrung teilzunehmen. Diese Hygienebelehrung wird beim Gesundheitsamt durchgeführt. Dafür wenden Sie sich direkt an das Gesundheitsamt des Landkreises Hildesheim.
Eine Auffrischung der Hygienebelehrung wird von Ihnen im Abstand von zwei Jahren in Eigenverantwortung durchgeführt (mit einer anderen Kindertagespflegeperson oder einer ebenfalls hygienebelehrten Person, die in einer KiTa tätig ist). Außerdem können Sie die Folgehygienebelehrung alleine ohne Partnerin oder Partner online absolvieren. Dies ist beispielsweise über die Website von Kita-Campus oder auf der Website der Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen kostenfrei möglich.
Unter "Dokumente" finden Sie die gegenseitige Folgebescheinigung gem. §35 und §43 Infektionsschutzgesetz.
Unfallversicherungsschutz
Für selbstständige Tagespflegepersonen gilt eine gesetzliche Versicherungspflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 9 SGB VII) als Unternehmerin oder Unternehmer bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW). Eine private Versicherung entbindet nicht von der Unfallversicherung bei der BGW. Aus diesem Grund müssen Sie sich innerhalb einer Woche nach Aufnahme Ihrer Tätigkeit bei der BGW anmelden.
Hier finden Sie Informationen zum Versicherungsschutz bei der BGW.
Masernschutzgesetz
Zum 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft getreten, das u.a. das Infektionsschutzgesetz geändert hat. Dies wirkt sich auch auf die Kindertagespflege aus. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Masernschutz. Und hier gibt es Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Masernschutz.
Unter "Dokumente" gibt es eine Dokumentationshilfe zum Masernschutz.
Hunde in der Kindertagespflege
Wenn Sie sich dazu entscheiden, einen Hund in Ihren Betreuungsalltag zu integrieren, ihn zu Spaziergängen mitzunehmen oder im Haus oder Garten mit den Tageskindern in Kontakt zu bringen, müssen vorab einige Formalien und Voraussetzungen erfüllt werden.
Hundehalter sollten sich zunächst ein Konzept überlegen, wie und in welcher Form der Hund integriert werden kann. Fragen wie: "Wo hat der Hund einen Rückzugsort?" oder "Wie ist der Umgang mit Mahlzeiten oder Spielzeug?" sollten sich im Vorhinein gestellt werden. Auch feste Regeln im Umgang mit dem Hund sollten vorab überlegt und aufgestellt werden, damit das Zusammensein mit den Tageskindern und dem Hund entspannt verläuft.
Darüber hinaus gelten auch für Hunde einige Voraussetzungen, um während der Betreuungszeit Kontakt zu den Kindern haben zu können. Sie müssen regelmäßig geimpft und entwurmt werden und es ist wichtig, dass von ihnen keine Gefahr für Kleinkinder ausgeht. Dazu muss ein so genannter Eignungstest für Hunde in der Kindertagespflege durchgeführt werden, der bei der Fachberatung nachzuweisen ist.
Unter "Dokumente" finden Sie ein Informationsblatt für Hunde in der Kindertagespflege.
Für Fragen zum Thema Hunde in der Kindertagespflege sowie zum Eignungstest steht Ihnen die Fachberatung Kindertagespflege gern zur Verfügung.
Ihre Ansprechpersonen: Die Fachberatung Kindertagespflege
Die Fachberatung Kindertagespflege steht für Sie als Anlaufstelle bei folgenden Themen zur Verfügung:
- Feststellung der Eignung, der fachlichen Qualifikation und der räumlichen Voraussetzungen
- Erteilung der Pflegeerlaubnis
- regelmäßige fachliche Beratung und Begleitung im pädagogischen Alltag
- Fortbildung und Weiterqualifizierung
- Information über rechtliche und organisatorische Zusammenhänge