Abschussmeldung & Abschussplanung
1. Abschussmeldung
Als jagdausübungsberechtigte Person sind Sie verpflichtet, eine fortlaufend zu ergänzende Streckenliste zu führen und diese spätestens am 15. Februar eines jeden Jahres über die Jagdstatistik Niedersachsen an die Jagdbehörde zu übermitteln.
Die Jagdbehörde übermittelt der jagdausübungsberechtigten Person die Zugangsdaten für die Jagdstatistik, die sich als sogenannte „Onlineverantwortliche Person“ bereiterklärt hat. Dies erfolgt in der Regel während der Anzeige des Jagdpachtvertrages.
Die verspätete oder unvollständige Übermittlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
Der Abschuss von Kormoranen ist zusätzlich zu der regulären Abschussmeldung, über ein gesondertes Formular (siehe Dokumente), bei der Jagdbehörde anzuzeigen.
Rechtsgrundlagen
- § 25 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)
- Niedersächsische Kormoranverordnung (NKormoranVO)
2. Abschussplanung
Schalenwild (mit Ausnahme von Schwarzwild) dürfen Sie nur im Rahmen eines von der Jagdbehörde bestätigten oder festgesetzten Abschussplans erlegen.
Abschusspläne sind in verpachteten Jagdbezirken von den Jagdausübungsberechtigten, im Einvernehmen mit der Verpächterin/dem Verpächter, aufzustellen. Bei nicht verpachteten Jagdbezirken stellen die Jagdausübungsberechtigten den Abschussplan auf.
Der Abschussplan ist der Jagdbehörde spätestens bis zum 15. Februar über die Jagdstatistik Niedersachsen zu übermitteln. Erfolgt keine rechtzeitige oder vollständige Übermittlung, setzt die Jagdbehörde den Abschussplan fest.
Die Jagdbehörde übermittelt der jagdausübungsberechtigten Person die Zugangsdaten für die Jagdstatistik, die sich als sogenannte „Onlineverantwortliche Person“ bereiterklärt hat. Dies erfolgt in der Regel während der Anzeige des Jagdpachtvertrages.
Gebühren & Auslagen
Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 100.
Rechtsgrundlagen
- § 21 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 25 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)