Stationäre Pflege

Wenn häusliche Pflege nicht möglich ist oder nicht mehr ausreicht, kommt eine stationäre Pflege in einer Pflegeeinrichtung in Betracht.

Vorrangig ist ein Antrag auf Kostenübernahme der stationären Pflege bei der Pflegekasse zu stellen. Wurde noch kein Pflegegrad (PG) festgestellt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) die Pflegebedürftigkeit.

Die Pflegekasse beteiligt sich derzeit in dieser Höhe an den Pflegekosten:

Pflegegrad 1: 131 Euro

Pflegegrad 2: 805 Euro

Pflegegrad 3: 1.319 Euro

Pflegegrad 4: 1.855 Euro

Pflegegrad 5: 2.096 Euro

Heimkosten beinhalten neben dem pflegerischen Anteil auch Kosten der Verpflegung, Wohnkosten sowie Investitionskostenanteile.

Sofern Sie die entstehenden Heimkosten nicht aus den Leistungen der Pflegekasse und Ihrem eigenen Einkommen und Vermögen decken können, haben Sie die Möglichkeit, einen Antrag auf Gewährung von Hilfe zur Pflege zu stellen. Diese Leistung beinhaltet einen monatlichen Barbetrag (Taschengeld) zur persönlichen Verfügung (z.B. für die Teilnahme an Veranstaltungen, Hygieneartikel, Friseur etc.) sowie einen monatlichen Bekleidungszuschuss.

Die Höhe der jeweiligen Kosten für die stationäre Unterbringung erfahren Sie vor Ort von den jeweiligen Pflegeeinrichtungen.