Unterstützung in besonders schwierigen Lebenslagen

Manchmal geraten Menschen in Lebensumstände, die sie allein nicht bewältigen können – etwa Wohnungslosigkeit, Gewalt oder die Entlassung aus einer Einrichtung. Die Hilfe nach §§ 67 ff. SGB XII bietet gezielte Unterstützung, um wieder Stabilität zu finden und Schritt für Schritt in ein selbstständiges Leben zurückzukehren.

Besondere soziale Schwierigkeiten entstehen durch die Verknüpfung von besonderen Lebensverhältnissen mit sozialen Schwierigkeiten, die von den Betroffenen nicht selbstständig bewältigt werden können.

Besondere Lebensverhältnisse können (nach § 1 Abs. 2 der Verordnung nach § 69 SGB XII) sein:

  • nicht vorhandene Wohnung oder unzureichende Wohnverhältnisse,
  • gewaltgeprägte Lebensumstände,
  • Entlassung aus einer geschlossenen Einrichtung,
  • vergleichbare nachteilige Lebensumstände

Ziel der Hilfe ist es, betroffene Personen zu einer selbstständigen Lebensbewältigung im Alltag entsprechend ihren Möglichkeiten zu befähigen und eine Integration in die Gesellschaft zu ermöglichen.

Anspruch auf diese Hilfe haben Personen, die in derart schwierige, mit besonderen sozialen Schwierigkeiten verbundene Lebensverhältnisse geraten sind, dass sie diese aus eigener Kraft nicht überwinden können. Die besonders schwierigen Lebensverhältnisse bzw. die sozialen Schwierigkeiten müssen sich durch einen besonderen Schweregrad von den allgemeinen Lebenskrisen wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Ehezerwürfnissen und dergleichen deutlich unterscheiden.

Die Hilfe umfasst alle notwendigen Maßnahmen, um die besonderen Schwierigkeiten zu beseitigen, die einer Integration in die Gesellschaft entgegenstehen.

Rechtsgrundlage

  • §§ 67 bis 69 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII)