Verantwortungsvoll handeln beim Halten von Gift- und Gefahrtieren

Die Haltung von Gifttieren und Gefahrtiere ist streng geregelt, um Menschen, Tiere und die öffentliche Sicherheit zu schützen. Bevor Sie ein solches Tier erwerben oder halten, benötigen Sie die entsprechende Genehmigung und müssen Ihre Sachkunde nachweisen. So wird sichergestellt, dass sowohl das Tier artgerecht gehalten als auch Risiken für Dritte minimiert werden.

Gifttiere (verbotene Tiere)

Die nicht gewerbliche Haltung von Gifttieren (Nattern der Gattungen Dispholidus und Thelotornis, tropische Giftspinnen, Giftechsen und giftige Skorpione) ist verboten. Von diesem Verbot kann eine Ausnahme genehmigt werden.

Die Ausnahme muss vor dem Erwerb des Tieres erteilt werden.

Damit Ihnen eine Ausnahme erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine Gefährdung von Dritten und der öffentlichen Sicherheit durch die Haltung des Tieres
  • Bereithaltung von Gegenmitteln und Behandlungsempfehlungen
  • Artgerechte Haltung des Tieres
  • Schriftliche Genehmigung des*der Eigentümer*in der Räumlichkeiten, in welchen das Tier gehalten werden soll
  • Nachweis der Sachkunde & Fachkenntnisse der antragstellenden Person und einer Vertretung
  • Zuverlässigkeit

Gefahrtiere

Die nicht gewerbliche Haltung von Gefahrtieren (Großkatzen, Pumas, Luchse, Servals, Geparden, Nebelparder, Ozelots, Affen, Wölfen, Bären, Echten Krokodilen, Alligatoren, Kaimanen und Gavials) bedarf der Genehmigung.

Die Genehmigung muss vor dem Erwerb des Tieres erteilt werden.

Damit Ihnen die Genehmigung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Keine Gefährdung von Dritten und der öffentlichen Sicherheit durch die Haltung des Tieres
  • Artgerechte Haltung des Tieres
  • Schriftliche Genehmigung des Eigentümers bzw. der Eigentümerin der Räumlichkeiten, in welchen das Tier gehalten werden soll
  • Nachweis der Sachkunde & Fachkenntnisse der antragstellenden Person und einer Vertretung
  • Zuverlässigkeit

Da viele Gefahrtiere – meist exotische Tiere – unter den besonderen Artenschutz fallen, ist in diesen Fällen zusätzlich ein Herkunftsnachweis erforderlich. Zusätzlich muss die Haltung beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) gemeldet werden.

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV), Kostentarif Nr. XVI.

Rechtsgrundlagen

  • Verordnung über das Halten gefährlicher Tiere (GefTVO)