Jagdaufseher*in

Jagdausübungsberechtigte und Personen, die von Jagdausübungsberechtigten mit Jagdschutzaufgaben beauftragt werden sollen, können als Jagdaufseherin oder Jagdaufseher von der Jagdbehörde bestätigt werden.

Damit Ihnen die Bestätigung erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Jagdpachtfähigkeit
  • Zuverlässigkeit & Eignung
  • Bestellung durch den Jagdausübungsberechtigten (siehe Dokumente)
  • Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einer Schulung/Fortbildung für Jagdaufseherinnen/Jagdaufseher

Eine Übersicht der anerkannten Institutionen für die Durchführung und Bescheinigung von Jagdaufseher-Schulungs- und Fortbildungs-Lehrgängen finden Sie in den Dokumenten.

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 100.

Rechtsgrundlagen

  • § 25 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
  • § 30 Niedersächsisches Jagdgesetz (NJagdG)