Ausbildung zum/zur Veterinärassistent/in

Die Bewerbungsfrist für eine Einstellung zum 01.04.2026 ist bereits abgelaufen. Eine Neuausschreibung wird es vermutlich 2028 wieder geben. 

Veterinärassistenten und -Assistentinnen unterstützen den amtlichen Tierarzt/die amtliche Tierärztin bei der amtlichen Überwachung. Dazu zählen die risikoorientierten und anlassbezogenen Kontrollen von Betrieben nach dem Tierschutz-, Tierseuchen- und Arzneimittelgesetz. Im Rahmen der Ausbildung zum/zur Veterinärassistent/in lernst Du vielseitige Aufgaben eigenständig zu lösen.

Für die Dauer der Ausbildung erfolgt eine Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TVöD. Im Fall einer Weiterbeschäftigung erfolgt die Eingruppierung nach EG 7 TVöD.

Die Ausbildung dauert 12 Monate (Vollzeit) und gliedert sich in einen berufspraktischen Abschnitt mit einer Dauer von neun Monaten beim Veterinäramt des Landkreises Hildesheim und einen fachtheoretischen Abschnitt mit einer Dauer von 300 Unterrichtsstunden innerhalb von zweieinhalb Monaten beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit LAVES (an verschiedenen Ausbildungsorten in Niedersachsen).

Ausbildungsdauer 

12 Monate

Aufgabengebiet

Das Aufgabengebiet der Veterinärassistenz umfasst im Wesentlichen:

  • Unterstützung der AmtstierärztInnen bei den risikoorientierten und anlassbezogenen Kontrollen von Betrieben nach dem Tierschutz-, Tierseuchen- und Arzneimittelgesetz
  • eigenständige Durchführung von Kontrollen von Nutztierhaltungen und Probenahmen
  • Bearbeitung von Anzeigen zu Tierhaltungen
  • eigenständige Erhebung und Dokumentation von Daten bezogen auf das Tier (Messen, Fotografieren, Zählen, Schätzung von Gewicht und Alter) und die Haltungsbedingungen, sowie Abgleich der Daten aus Datenbanken mit Tierdaten in der Haltung
  • Dokumentation von Feststellungen während der Kontrolle und Erstellen der Berichte nach der Kontrolle, Dokumentation in EDV-Datenbanken, Pflege der Wiedervorlage zur ggf. notwendigen Nachkontrolle
  • Datenpflege in den Fachprogrammen

Einstellungsvoraussetzungen

  • als Schulabschluss mindestens den Hauptschulabschluss
  • Vollendung des 18. Lebensjahres
  • eine bereits erfolgreich abgeschlossene Ausbildung
    • zur Landwirtin bzw. zum Landwirt,
    • zur Tierwirtin oder zum Tierwirt,
    • zur/ zum tiermedizinischen Fachangestellten
    • zur Tierpflegerin oder zum Tierpfleger,
    • zur Veterinärmedizinisch-technischen Assistentin oder zum Veterinärmedizinisch-technischen Assistenten o d e r
    • in einem Beruf, der einem zuvor genannten im Wesentlichen ähnlich ist. Bewerben können sich auch Personen ohne einen solchen Ausbildungsabschluss, wenn sie mindestens drei Jahre lang in der amtlichen Lebensmittelüberwachung, in der Veterinär- oder Landwirtschaftsverwaltung oder im Polizeidienst beschäftigt waren.
  • gute EDV-Kenntnisse in den gängigen Standardprogrammen Word und Excel
  • Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B und die Bereitschaft zum Einsatz eines privaten PKW für dienstliche Zwecke gegen Erstattung anfallender Reisekosten nach den im öffentlichen Dienst üblichen Regelungen 
  • die Bereitschaft zur Weiterbildung als amtliche Fachassistentin bzw. zum amtlichen Fachassistenten in der Fleischbeschau sollte vorhanden sein

Vergütung 

Für die Dauer der Ausbildung erfolgt die Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 TVöD.

Benefits

Der Landkreis Hildesheim bietet außerdem verschiedene Benefits, wie z. B. „Hansefit“ oder das „Jobticket“ (Deutschlandticket-Job) an. Zudem werden vermögenswirksame Leistungen, eine tarifliche Jahressonderzahlung und bei erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung eine Abschlussprämie gewährt. Für die Dauer der Ausbildung wird ein Dienst-Tablet leihweise und kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Arbeitszeit und Urlaubsanspruch

39 Wochenstunden (im Gleitzeitsystem), 30 Tage Urlaub