Teilstationäre Pflege (Tagespflege & Nachtpflege)

Wenn die häusliche Pflege eines Pflegebedürftigen nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder es der Ergänzung oder der Stärkung der häuslichen Pflege dient, kommt die Versorgung in einer Tagespflege- oder Nachtpflegeeinrichtung in Betracht.

Die Pflegekasse übernimmt in diesen Fällen monatlich Pflegekosten, die sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit orientieren.

Diese Form der Pflege kommt insbesondere in folgenden Fällen in Frage:

  • Bei einer kurzzeitigen Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit
  • Zur Ermöglichung einer (Teil-) Erwerbsfähigkeit der Pflegeperson
  • Zur zeitweisen Entlastung der Pflegeperson
  • Bei einer nur für einige Stunden am Tag notwendigen Betreuung des Pflegebedürftigen.

 Pflegeeinrichtungen der Nachtpflege gibt es derzeit nicht im Landkreis Hildesheim.