Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Radweges an der Kreisstraße 415 von der L 480 bis zur Ortsdurchfahrt Heinum
Die niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hannover, plant den Neubau eines Radweges an der K 415 von der L 480 bis zur Ortsdurchfahrt Heinum, Stadt Gronau. Die Länge der Baustrecke beträgt rd. 2,440 km.
Die K 415 liegt im westlichen Bereich des Landkreises Hildesheim. Sie beginnt an der Landesstraße L 480 und verläuft durch die Ortschaften Heinum und Eberholzen und endet in Sibbesse.
Beim Landkreis Hildesheim wurden die Verfahrensunterlagen für die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgelegt. Das Planfeststellungsverfahren für den Neubau des Radweges an der K 415 von der L 480 bis zur Ortsdurchfahrt Heinum wird nach § 38 des Niedersächsischen Straßengesetzes in Verbindung mit §§ 72 – 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes durchgeführt. Die Stadt Gronau wird die Planunterlagen noch ortsüblich bekannt geben. Nach Rücksprache mit der Planfeststellungsbehörde können die Verfahrensunterlagen beim Landkreis Hildesheim, Heinrichstraße 21 in Hildesheim, im Zeitraum der öffentlichen Auslegung bei der Stadt Gronau, ebenfalls eingesehen werden.
Hier finden Sie nähere Informationen zur Bekanntmachung und zum Planfeststellungsverfahren.