Gut versorgt im Alltag – Hilfe zur Pflege im Überblick

Ob ambulante Pflege, Tagespflege oder stationäre Betreuung – hier erfahren Sie, welche Angebote es gibt, wie Sie Pflegeleistungen beantragen und welche Unterstützungsmöglichkeiten der Landkreis Hildesheim bietet.

Wenn Sie pflegeversichert sind, ist zunächst Ihre zuständige Pflegekasse für die Übernahme der Pflegekosten zuständig. Allerdings werden die Kosten von der Pflegeversicherung je nach Leistungsart nur bis zu bestimmten Höchstgrenzen übernommen. Ist Ihnen die Übernahme der verbleibenden Kosten nicht möglich, können Leistungen der Sozialhilfe in Form der Hilfe zur Pflege in Frage kommen.

Grund für die Pflegebedürftigkeit können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder auch gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die Sie nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können.

Hilfe zur Pflege ist eine Sozialhilfeleistung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das bedeutet, dass Sie Hilfe zur Pflege nur dann erhalten können, wenn Ihr Einkommen und Vermögen sowie das Ihrer Ehe- oder Lebenspartnerin bzw. Ihres Ehe- oder Lebenspartners nach Bestreitung des notwendigen Lebensunterhalts nicht ausreichen, um die ungedeckten Kosten der Pflege selbst zu tragen.

Der Vermögensfreibetrag beträgt 10.000 Euro pro Person (20.000 Euro bei Ehe- oder Lebenspartnern). Sollte Ihr Vermögen oberhalb dieser Freigrenze liegen, besteht kein Anspruch auf Sozialleistungen in Form der Hilfe zur Pflege. Unterhaltspflichtige Kinder und Eltern werden nur zur Kostenerstattung herangezogen, wenn deren jährliches Bruttoeinkommen mehr als 100.000 EUR beträgt.

Personen, die im Sinne des § 61 SGB XII pflegebedürftig sind und zumindest die Voraussetzungen des Pflegegrades 1 erfüllen, können folgende Ansprüche auf Hilfe zur Pflege haben:

Pflegegrad 1

  • Pflegehilfsmittel
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes
  • Entlastungsbetrag

Pflegegrad 2 bis 5

Häusliche Pflege in Form von

  • Pflegegeld
  • häuslicher Pflegehilfe
  • Verhinderungspflege
  • Pflegehilfsmitteln
  • Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes