Wohnraumförderung in Niedersachsen

Die Wohnraumförderstelle des Landkreises Hildesheim, integriert im Bauordnungsamt 302, fungiert als Bindeglied zwischen den Antragsteller*innen und der Bewilligungsbehörde NBank. Die Wohnraumförderung wird vom Land Niedersachsen auf Grundlage des Niedersächsischen Wohnraumfördergesetzes (NWoFG) bereitgestellt. Informationen zu den aktuellen Fördermaßnahmen finden Sie unter “Aktuelle Förderprogramme“ auf der Homepage der NBank.

Allgemeiner Hinweis:
Der Beginn der Maßnahme darf nicht vor Antragstellung erfolgen.

Förderung von selbst genutztem Wohneigentum

Wenn Sie selbst genutztes Wohneigentum bauen, erwerben oder modernisieren möchten, unterstützt die Förderung folgende Maßnahmen:

  • Neubau
  • Erwerb
  • Modernisierung
  • Energetische Modernisierung

Förderung von Mietwohnraum

Die Förderung richtet sich an:

  • Neubau und Änderung (Aus- oder Umbau) von Gebäuden zu Mietwohnungen
  • Erweiterung von Gebäuden
  • Schaffung von Mietwohnraum für Wohngruppen und Wohngemeinschaften für Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung sowie hilfe- und pflegebedürftige Menschen

Förderung von Bestandswohnungen

  • Modernisierung und energetische Modernisierung von Mietwohnungen, insbesondere von Gebäuden, die vor dem 01.02.2002 fertiggestellt wurden
  • Verlängerung bestehender Belegungs- und Mietbindungen zur Sicherung sozialen Wohnraums in Niedersachsen

Aktuelle Förderprogramme

Detaillierte Informationen und weitere Voraussetzungen zu den Fördermaßnahmen finden Sie auf der Website der NBank unter der Rubrik “Aktuelle Förderprogramme“.

Haben Sie Fragen dazu?

Sie erreichen uns zu unseren Sprechzeiten unter den rechts angegebenen Kontaktdaten.