Gesundheitliche Beratung

Wenn Sie in der Sexarbeit tätig sind oder in diesem Bereich arbeiten möchten, müssen Sie an einer Gesundheitlichen Beratung teilnehmen und Ihre Tätigkeit anmelden.

1. Gesundheitliche Beratung

Die gesundheitliche Beratung des Gesundheitsamts bietet Ihnen ein ein individuelles und vertrauliches Gespräch zu wichtigen Gesundheitsthemen der Sexarbeit:

  • Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten
  • Schwangerschaftsverhütung
  • sicheres Arbeiten
  • Intimhygiene
  • Alkohol- und Drogengebrauch
  • Not- und Zwangslagen
  • weitere Beratungsangebote und -stellen

2. Anmeldung der Prostitutionstätigkeit

Bevor Sie im Landkreis Hildesheim als Prostituierte*r arbeiten, müssen Sie sich beim Ordnungsamt des Landkreises anmelden.

a) Beratungsgespräch

Die Anmeldung erfolgt in einem persönlichen Beratungsgespräch, in dem Sie über Ihre Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Dabei erhalten Sie die folgenden Informationen zu Ihrer Tätigkeit:

Rechtliche Grundlagen

Anmeldepflicht, Gültigkeit der Bescheinigung und Meldepflichten

Arbeits- und Gewerberecht

Möglichkeiten der Selbstständigkeit und Reglungen für Arbeitsorte

Soziale Unterstützungsangebote

Beratungsstellen, Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen

Steuerliche Hinweise

Steuerpflicht und Anmeldung beim Finanzamt

b) Terminvereinbarung

Bitte vereinbaren Sie einen Beratungstermin. Dies ist telefonisch oder per E-Mail möglich.

c) Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis, Reisepass oder Passersatz
  • Bescheinigung über die Gesundheitliche Beratung (Link zur Seite von Amt 409)
  • 2 Passbilder
  • 15,- € (Gebühren)

Drittstaatsangehörige benötigen einen gültigen Aufenthaltstitel mit einer Arbeitserlaubnis.

d) Voraussetzungen

Volljährigkeit (18 Jahre)

Sie sprechen kein Deutsch?

Auf Wunsch kann ein Dolmetscher hinzugezogen werden.

Gebühren & Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen und Leistungen (AllGO), Kostentarif Nr. 70.

Rechtsgrundlagen

§ 3 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG)


Weitere Hilfsangebote

Hier finden Sie regionale Hilfsangebote aus dem Landkreis Hildesheim, bitte klicken Sie auf den entsprechenden Button: