Bauantrag online stellen – schnell, sicher, digital

Reichen Sie Ihren Bauantrag online ein, verfolgen Sie den Bearbeitungsstand und kommunizieren Sie direkt mit der Bauaufsichtsbehörde – alles über das digitale Portal.

Wichtiger Hinweis: Die im Dezember 2025 vollzogene Digitalisierung im Bauordnungsamt führte zu massiven Veränderungen der internen Prozesse. Das Bauordnungsamt ist intensiv damit beschäftigt, Prozessfehler zu identifizieren und zu beheben. Dies kann zu Verzögerungen bei der Bearbeitung von Anfragen an das Bauordnungsamt führen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Das digitale Bauantragsverfahren

Die Abgabe eines Bauantrages hat digital zu erfolgen und wird über das Portal Digitales Kreishaus des Landkreises Hildesheim abgewickelt. Um einen Antrag stellen zu können, hat sich die bauvorlagenberechtigte Person (Entwurfsverfasser/innen) einmalig über das Portal zu registrieren, bevor sie den Antrag ausfüllt und versendet (NBauO § 3a).

Die Registrierung geschieht über das Nutzerkonto des Bundes („BundID“) und hat mindestens die Vertrauensniveau Stufe "Substantiell" zu erfüllen.

Da die bauvorlagenberechtigten Personen in der Regel Entwurfsverfasser/innen sind, betrifft das Einreichens eines Bauantrages hauptsächlich den Personenkreis des § 53 NBauO.

So ist der Ablauf:

  • Die antragstellende Person wählt auf der Landkreis-Startseite den Button Digitales Kreishaus aus und wählt die entsprechenden Online-Dienstleistung "Bauen Online" aus.
  • Über "Bauen Online" gelangt Sie zur EFA – Startseite.
  • Vor dort aus kann die Antragsstellung vorgenommen werden. Über die Schaltfläche "Neuen Antrag erstellen", gelangt Sie zu den Kacheln der Genehmigungsverfahren (§§ 63 / 64 NBauO, usw.).
  • Wird die entsprechende Kachel gewählt, gelangt Sie zur Anmeldung.
  • Von dort geht es zur Anmeldung über die BundID.
  • Danach kann der Bauantrag ausgefüllt und die Antragsunterlagen können in den Vorgangsraum hochgeladen werden.
  • Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag.
  • Die Bauaufsichtsbehörde erstellt einen Vorgang und sendet den Beteiligten per E-Mail die Vorgangsnummer "Aktenzeichen" zu.
  • Der gesamte Schriftverkehr und später die Baugenehmigung werden im Vorgangsraumraum zur Verfügung gestellt. 

Vorgangsraum

Nachdem die Antragsstellung erfolgt ist, dient der Vorgangsraum der Kommunikation zwischen der Bauaufsichtsbehörde und den Beteiligten (Bauherr, Entwurfsverfasser, Gemeinden, ggf. weitere Fachbehörden und/oder Personen).

Per E-Mail erhalten die Beteiligten über einen Zugangscode Zugriff auf den Vorgangsraum. Sie werden benachrichtigt, sobald in den Vorgangsraum ein neues Dokument eingestellt wird. Das Dokument kann im Vorgangsraum eingesehen und heruntergeladen werden.

Weitere Anleitungen und Hinweise 

Die Dokumentenbezeichnung der Anlagen des Bauantrages hat den Vorgaben der Niedersächsischen Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) zu folgen (Anlage 1 zu § 3 Abs. 1, Satz 2 und Anhang zur Anlage 1).

Um einen schnellen Zugang zum Vorgangsraum zu erhalten, können Sie diesen Link: https://ni.digitalebaugenehmigung.de/lk-hildesheim/ als Favoriten in Ihrem Browser speichern.

Erläuterung zur Antragsstellung:

  • für Antragsteller/innen

Link zum Erklärvideo:

https://nextcloud.govconnect.de/s/98NcKCJ6FL7rcBH

  • für Beteiligte im Beteiligungsverfahren:

Link zum Erklärvideo:

https://nextcloud.govconnect.de/s/ZAa7j3PS2WXNAG6