Informationen und Services der Ausländerbehörde
Die Ausländerbehörde des Landkreises Hildesheim ist Anlaufstelle für alle Fragen rund um Aufenthalt, Studium, Ausbildung und Arbeit für ausländische Personen. Außerdem kümmert sie sich um Familienzusammenführung, EU-Staatsangehörige und Verpflichtungserklärungen (Einladungen). Hier erhalten Sie Orientierung, Anträge und Unterstützung.
Für Ausländerinnen und Ausländer mit Fluchthintergrund (z.B. Asylbewerber im laufenden Verfahren, abgelehnte Asylbewerber, Personen mit zuerkannter Flüchtlingseigenschaft oder subsidiären Schutz, etc.) stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Teams Asyl- und Flüchtlingsangelegenheiten zur Verfügung. Persönliche Vorsprachen sind innerhalb der Öffnungszeiten möglich. Bitte ziehen Sie im Foyer eine Wartemarke. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, können Sie sich auch telefonisch erkundigen, ob eine persönliche Vorsprache notwendig ist.
Für Angelegenheiten zum Thema Familienzusammenführung, Verpflichtungserklärungen und Erwerbsmigration (Ausbildung, Studium, Erwerbstätigkeit) stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Allgemeinen Ausländerbehörde zur Verfügung. Eine persönliche Vorsprache ist nur mit einem zuvor vereinbarten Termin möglich.
FAQ
Ist mein Aufenthaltstitel schon da?
Nach Ihrem Termin in der Ausländerbehörde zur Bestellung eines Aufenthaltstitels werden Ihre Daten an die Bundesdruckerei gesandt. Dort wird ein Aufenthaltstitel für Sie gedruckt und wieder an den Landkreis Hildesheim versandt. Sobald der Aufenthaltstitel bei uns eintrifft, wird dieser registriert und er liegt zur Abholung für Sie bereit.
Der Prozess zwischen Bestellung des Aufenthaltstitels bis zum Empfang der Karte kann mehrere Wochen, meistens ca. 3 Wochen, dauern. Durch personelle Engpässe oder ein hohes Auftragsvolumen kann es auch zu längeren Bearbeitungszeiten bei der Bundesdruckerei führen.
Bestellen Sie Ihren neuen Aufenthaltstitel bitte rechtzeitig.
Expressbestellungen (kostenpflichtig) werden in der Regel innerhalb von wenigen Tagen gefertigt.
Sobald Ihr Aufenthaltstitel bei uns zur Abholung bereit liegt, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.
Gerne können Sie nach ca. 3 Wochen den Status der Bestellung auch telefonisch erfragen.
Ich möchte jemanden einladen (Verpflichtungserklärung). Wie läuft das ab und welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung sind die Kolleginnen und Kollegen der Allgemeinen Ausländerbehörde zuständig.
Hierfür können Sie online einen Termin vereinbaren. Spätestens eine Woche vor dem Termin müssen folgende Unterlagen vorliegen:
- Verdienstabrechnungen der letzten drei Monate (ggf. auch vom Ehepartner)
- Bei Selbstständigkeit: Bescheinigung des Steuerberaters über das durchschnittliche Nettoeinkommen oder folgenden Vordruck (ausgefüllt vom Steuerberater) (Link zur Homepage)
- Ggf. Rentenbescheid
- Personalausweis oder Reisepass (ggf. auch vom Ehepartner)
- Mietvertrag oder bei Wohneigentum Grundsteuer B-Bescheid
Diese Unterlagen können Sie gerne vorab per E-Mail an abh-allgemein@landkreishildesheim.de schicken.
Zudem ist eine Gebühr i.H.v. 29,00 Euro bei dem Termin zu entrichten.
Anschließend muss der Gast die Verpflichtungserklärung im Original der Auslandsvertretung bei Beantragung des Visums vorlegen.
Darf ich arbeiten?
Für Ausländerinnen und Ausländer gelten unterschiedliche Regelungen je nach Herkunft, Qualifikation und Aufenthaltsstatus. Im Einzelfall gibt Ihr Sachbearbeiter Ihnen gerne Auskunft, ob Sie arbeiten dürfen oder ob eine Beschäftigungserlaubnis notwendig ist.
Ich hätte gerne eine Niederlassungserlaubnis. Wie läuft das Antragsverfahren ab und wie lange dauert es bis über den Antrag entschieden wird?
Sie können formlos bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) stellen. Ein spezielles Formular ist hierfür nicht notwendig.
Sie erhalten grundsätzlich eine Niederlassungserlaubnis, wenn
- Sie seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzen,
- Sie mindestens 60 Monate lang Beiträge zu einer Rentenversicherung geleistet haben (diese Voraussetzung kann auch durch Ehegatten erfüllt werden),
- Sie Ihren Lebensunterhalt sichern können,
- Sie über ausreichende Sprachkenntnisse verfügen (entsprechend dem Niveau B 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen)
- Sie über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland verfügen,
- Sie über ausreichenden Wohnraum für sich und alle mit Ihnen zusammenlebenden Familienangehörigen verfügen,
- alle erforderlichen Erlaubnisse für eine dauernde Berufsausübung vorliegen (diese Voraussetzung kann auch durch Ehegatten erfüllt werden),
- keine Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung entgegenstehen.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Arbeitsvertrag sowie die letzten Verdienstabrechnungen (ggf. auch vom Ehepartner)
- Mietvertrag
- Bei Wohneigentum: Nachweis über die monatliche Belastung/Tilgung und Grundsteuer B-Bescheid
- Nachweis über Nebenkosten (Strom, Heizkosten, Müllgebühren, Wasser und Abwasser, Schornsteinfeger, Wohngebäudeversicherung)
- Ggf. Nachweis über Kindergeld
- Sprachzertifikat
- Ggf. Rentenversicherungsverlauf / Nachweis der Ärzteversorgungskammer
Ihre Unterlagen bzw. die Anspruchsvoraussetzungen werden durch die Sachbearbeiterinnen oder Sachbearbeiter der Ausländerbehörde geprüft. Die Prüfung kann mehrere Wochen betragen. Sobald über Ihren Antrag entschieden worden ist, erhalten Sie umgehend Nachricht von Ihrem zuständigen Sachbearbeiter.
Für die Bestellung des Aufenthaltstitels werden Sie zu einem Termin in die Ausländerbehörde eingeladen. Hierzu müssen Sie Ihren Pass, den aktuellen Aufenthaltstitel sowie ein aktuelles digitales biometrisches Lichtbild mitbringen. Zudem wird eine Gebühr fällig. Diese Gebühr kann zwischen 113,00 Euro und 147,00 Euro variieren.
Ich wohne in der Stadt Hildesheim. Ist die Ausländerbehörde des Landkreis Hildesheim für mich zuständig?
Nein. Die Stadt Hildesheim hat eine eigene Ausländerbehörde. Diese finden Sie Am Markt 2 in 31134 Hildesheim. Telefonisch ist die Stadt Hildesheim unter 05121-301 0 erreichbar.