Namensänderung

Unterschieden wird zwischen der öffentlich-rechtlichen Namensänderung und einer Änderung des Namens durch eine Erklärung nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch beim Standesamt. Vorranging sind Namensänderungen durch eine Erklärung beim Standesamt (z.B. Doppelnamen für Ehepaare, Namensänderungen für Stiefkinder) in Betracht zu ziehen. Ihre örtlichen Standesämter stehen Ihnen hierzu gerne zur Verfügung. 

Zudem erhalten Sie hier einen kurzen Überblick über die Namensrechtsreform zum 01.05.2025.

Der Landkreis Hildesheim, mit Ausnahme für die Stadt Alfeld (Leine) und die Stadt Hildesheim, ist für die Aufgabe der öffentlichen-rechtlichen Namensänderung aus wichtigem Grund für Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte mit Wohnsitz in einer kreisangehörigen Kommune zuständig.

Ein wichtiger Grund liegt z.B. vor bei

  • anstößigen, lächerlichen Namen
  • einer seelischen Belastungslage durch den aktuellen Namen oder
  • ein Pflegekind soll den Namen der Pflegeeltern erhalten

Gerne beraten wir Sie!

Notwendige Unterlagen

  • Gültiger Personalausweis oder deutscher Reisepass
  • ggf. Nachweis über Sonderstatus (staatenlos, heimatloser Ausländer, Flüchtling, asylberechtigt)
  • vollständig ausgefülltes Antragsformular
  • möglichst ausführliche, formlose Begründung des Antrages
  • aktuelle und beglaubigte Abschrift des Geburts- und Heiratsregisters
  • bei Personen über 14 Jahren ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde
  • ggf. Sorgerechtsnachweis bei Kindern
  • ggf. Genehmigung des Gerichts für den Vormund oder Betreuer
  • ggf. Nachweis über das Ergebnis der gerichtlichen Anhörung des Antragstellers

Kosten

  • Änderung oder Feststellung des Familiennamens: 40,00 Euro bis 1.700,00 Euro
  • Änderung von Vornamen: 40,00 Euro bis 580,00 Euro

Die Kosten bestimmen sich nach dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall.

Für eine Voranfrage zu einer Namensänderung werden keine Gebühren erhoben.