Sportförderung
Sie benötigen einen Zuschuss für Ihren Sportverein oder Ihre Sportanlage?
Der Landkreis Hildesheim gewährt den Städten, Gemeinden, Samtgemeinden und Sportvereinen Zuschüsse zum Erhalt und zur Sanierung von Sportanlagen.
Gefördert werden Investitionsmaßnahmen die dem Erhalt, der Barrierefreiheit, dem Umbau, der Modernisierung oder der Sanierung bestehender Sportanlagen dienen und in nachvollziehbaren und erforderlichen Fällen auch Investitionen für Neubauten. Der Schwerpunkt der Förderung liegt auf der barrierefreien oder behindertengerechten Bestandsentwicklung von Sportanlagen im Vereins- und Freizeitsport, die von allen Bevölkerungsgruppen gemeinsam genutzt werden können (Inklusion).
Um als förderwürdig im Sinne der Förderrichtlinie des Landkreises Hildesheim anerkannt zu werden, müssen die in der Richtlinie vorgegebenen Voraussetzungen erfüllt sein, sowie alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht vorliegen. Antragsfrist ist der 30.06. eines jeden Jahres.
Seit dem 01.01.2025 ist eines der Voraussetzung die Vorlage eines Kinder- und Jugendschutzkonzeptes, sowie ein Nachweis über eine durchgeführte Schulung diesbezüglich. Schulungen werden aktuell über den Kreissportbund (KSB) Hildesheim angeboten. Der Landkreis Hildesheim stellt eine Vorlage zu dem benötigten Schutzkonzept.
Näheres ist der Richtlinie über Sportförderung des LK Hildesheim zu entnehmen.
Sportunfälle
Hatte Ihr Kind bei der Sportausübung im Verein einen Unfall?
Bei Sportunfällen in Sportvereinen leitet das Amt 407 die von Ihnen und dem Verein ausgefüllten Antragsunterlagen an den Kommunalen Schadensausgleich Hannover (KSA) als zuständigen Versicherer weiter.
Das Amt für Familie stellt folgendes Merkblatt sowie Vordrucke zur Verfügung:
- Hinweise zur Sportunfallmeldung
- Vordruck Sportunfallmeldung
Teilnahme an Meisterschaften
Auf Antrag der Vereine können diese für nicht behinderte und behinderte Sportler*innen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres entweder als Einzelsportler*innen oder für Jugendmannschaften einen Zuschuss erhalten.
Nicht zuschussfähig ist die Teilnahme an Meisterschaften im Sinne eines Punktspielbetriebes.
Zuschüsse Dritter sind vorrangig zu beantragen und nachzuweisen. Drittmittel werden angerechnet.
Anträge auf Gewährung von Zuschüssen sind innerhalb von sechs Wochen nach Beendigung der jeweiligen Meisterschaft formlos mit der Ausschreibung, der Teilnahmemeldung und den Belegen oder Nachweisen über die entstandenen Kosten beim Landkreis Hildesheim einzureichen.
Urkunden für Bundesjugendspiele
Benötigt Ihre Schule für die Bundesjugendspiele Ehren-, Sieger- und Teilnahmeurkunden?
Der Landkreis Hildesheim ist nach wie vor zuständig für die Beschaffung und Weiterleitung der Urkunden für die Bundesjugendspiele aller Schulformen im Landkreis.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Bestellung an die oder den zuständige*n Sachbearbeiter*in.