Natura 2000 im Landkreis Hildesheim – Schutz für Lebensräume, Tiere und Pflanzen

Im Landkreis Hildesheim gibt es zwei Europäische Vogelschutzgebiete und 19 Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (FFH-Gebiete). Die Auswahl und Meldung dieser Gebiete an die Europäische Union erfolgte durch das Land Niedersachsen.

Diese Gebiete sind gemäß § 32 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) entsprechend den jeweiligen Erhaltungszielen zu geschützten Teilen von Natur und Landschaft im Sinne des § 20 Absatz 2 BNatSchG zu erklären.

Hintergrund

1992 haben die Bundesrepublik Deutschland und die sonstigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Rio das Übereinkommen zur Erhaltung der biologischen Vielfalt unterzeichnet. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Verpflichtung bestätigt, den Umweltschutz in alle Bereiche der Politik der Europäischen Union zu integrieren. Die Tätigkeiten der Gemeinschaft in diesem Bereich basieren insbesondere auf zwei Rechtsvorschriften: auf der “Vogelschutzrichtlinie” und auf der “Fauna-Flora-Habitatrichtlinie” (FFH-Richtlinie). Diese Rechtsakte sehen die Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen vor, insbesondere durch die Schaffung eines europaweiten Netzes geschützter Gebiete (Natura 2000-Gebiete).

Hintergrund ist, dass die Populationen zahlreicher Tier- und Pflanzenarten in der Europäischen Union trotz der im Rahmen der Naturschutzpolitik der EU-Mitgliedstaaten erzielten Erfolge ständig abnehmen. Von diesem schnellen und anhaltenden Rückgang sind nicht nur seltene Arten betroffen. Heute sind die Hälfte der Säugetierarten und ein Drittel der Reptilien-, Fisch- und Vogelarten bedroht. Bei den Pflanzen sind nahezu 3.000 Arten betroffen und 27 im Aussterben begriffen (Quelle: Europäische Kommission). Von den rund 40.000 Tier- und Pflanzenarten Niedersachsens sind ca. 10.000 Arten, also etwa ein Viertel, in Roten Listen hinsichtlich ihrer Gefährdung bewertet. Die Gefährdungssituation ist bei den verschiedenen Artengruppen sehr unterschiedlich. Von allen untersuchten Arten sind inzwischen 45 Prozent als gefährdet eingestuft.

Liste FFH- und Vogelschutzgebiete

  • FFH-Gebiet 114 Ith
  • FFH-Gebiet 115 Haseder Busch, Giesener Berge, Gallberg, Finkenberg
  • FFH-Gebiet 117 Sieben Berge, Vorberge
  • FFH-Gebiet 118 Duinger Wald mit Doberg und Weenzer Bruch
  • FFH-Gebiet 119 Amphibienbiotope an der Hohen Warte
  • FFH-Gebiet 121 Innerste-Aue (mit Kahnstein)
  • FH-Gebiet 169 Laubwälder und Klippenbereiche im Selter, Hils und Greener Wald
  • FFH-Gebiet 341 Mausohr-Wochenstubengebiet Hildesheimer Bergland (Fledermausquartier in der Kirche in Gronau)
  • FFH-Gebiet 344 Leineaue zwischen Hannover und Ruthe
  • FFH-Gebiet 361 Hallerburger Holz
  • FFH-Gebiet 378 Steinberg bei Wesseln
  • FFH-Gebiet 379 Limberg bei Elze
  • FFH-Gebiet 380 Leineaue unter dem Rammelsberg
  • FFH-Gebiet 381 Saale mit Nebengewässer
  • FFH-Gebiet 382 Beuster
  • FFH-Gebiet 383 Berelries
  • FFH-Gebiet 387 Riehe, Alme, Gehbeck und Subeck
  • FFH-Gebiet 388 Kammmolch-Biotop Röderhofer Teiche
  • FFH-Gebiet 389 Nette und Sennebach
  • EU-Vogelschutzgebiet V44 Hildesheimer Wald
  • EU-Vogelschutzgebiet V52 Innerstetal von Langelsheim bis Groß Düngen