Bürgergeld (SGB II)

Das Bürgergeld, auch bekannt als Grundsicherung für Arbeitsuchende, ist eine Leistung für erwerbsfähige Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen decken können. Es ist im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) geregelt. Durch das Jobcenter erhalten erwerbsfähige Bürgergeld-Berechtigte auch umfassende Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz oder einer Qualifikationsmöglichkeit.

Wichtig: Bürgergeld wird nur auf Antrag gewährt. Anträge können telefonisch, per E-Mail, online (Jobcenter.digital) oder per Post gestellt werden.

Die Beratung, Antragsbearbeitung sowie Gewährung von Bürgergeld erfolgt durch das Jobcenter Hildesheim in insgesamt fünf Standorten. Bitte nutzen Sie den Service zur Standortsuche. Dort wird Ihnen über die Angabe Ihres Wohnortes das für Sie zuständige Jobcenter angezeigt, sowie alle Kontaktinformationen, die Öffnungszeiten und Erreichbarkeit und aktuelle Informationen zu diesem Jobcenter.

Das Bürgergeld zur Sicherung des Lebensunterhaltes beinhaltet u. a. folgende Geldleistungen:

  • Die Regelleistung für die Grundbedürfnisse (z. B. Ausgaben für Lebensmittel, Kleidung, Körperpflege, Möbel und Strom),
  • Mehrbedarfe für besondere Situationen (z. B. Schwangerschaft, Alleinerziehung, Behinderung, kostenaufwändige Ernährung),
  • die Kosten für die Unterkunft und Heizung sowie Unterstützung in besonderen Situationen im Zusammenhang mit der Wohnung, wie z. B. Umzugskosten oder Mietsicherheit. Für junge Erwachsene unter 25 Jahren gelten besondere Bestimmungen, wenn diese noch im Haushalt der Eltern leben und ausziehen möchten.
  • Das Jobcenter Hildesheim hat für Bürgergeld-Berechtigte mit Umzugsanliegen ein Serviceangebot zur Vorabprüfung eines Mietangebots bereitgestellt.
  • Einmalleistungen, wenn Sie aufgrund eines Aus-/Umzugs erstmals Hausrat benötigen, bei einer Schwangerschaft neue Bekleidung notwendig wird oder zur Geburt eines Kindes eine Erstausstattung (Bekleidung, Kinderwagen u.a.) benötigt wird.
  • Bildungs- und Teilhabeleistungen für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.

Als zuständiger Leistungsträger hat der Landkreis Hildesheim für das Jobcenter Hildesheim nachfolgende Weisungen erlassen:

  • Für die Leistungen im Zusammenhang mit der Wohnung, ist die „Geschäftsanweisung des Kommunalen Trägers zu den Bedarfen für Unterkunft und Heizung nach § 22 Abs. 1 bis 8 SGB II mit Stand 01.01.2026“ anzuwenden.
  • Für die Einmalleistungen gilt die „Geschäftsanweisung des Landkreises Hildesheim für die nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfassten Bedarfe nach § 24 Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II - Erstausstattung für die Wohnung, Bekleidung und anlässlich Schwangerschaft mit Stand 17.05.2022. Hier finden Sie die aktuell gültigen Höchstpreise für die einzelnen Einmalleistungen.

Die Bundesagentur für Arbeit bietet weitere allgemeine Informationen zum Bürgergeld an. Eine ausführliche Begriffserklärung und weitere Hinweise finden Sie im Lexikon mit häufig gesuchten und missverständlichen Begriffen aus dem Alltag der Bundesagentur für Arbeit.

Hier finden Sie Informationen zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung/Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) sowie zum Bildungspaket/Bildung und Teilhabe.