Tierkrankheiten im Blick behalten und frühzeitig reagieren
Tierseuchen betreffen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch Halterinnen und Halter sowie die Landwirtschaft – aktuelle Informationen helfen, Risiken zu erkennen und vorbeugend zu handeln.
Allgemeine Informationen zu Tierseuchen erhalten sie über die Tierseucheninfo des Landes Niedersachsens.
Eine Übersicht über die aktuelle Tierseuchenlage finden Sie im Tierseucheninformationssystem.
Im Landkreis Hildesheim
Im Landkreis Hildesheim wurde zuletzt am 2. Februar 2026 in einer Hobbyhaltung in Diekholzen das hochansteckende Virus der Geflügelpest H5N1 nachgewiesen.
Bei der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) handelt es sich um eine hochansteckende, anzeigepflichtige Viruserkrankung mit dem aviären Influenzavirus beim Geflügel, deren Ausbruch immense wirtschaftliche Folgen für alle Geflügelhalter, Schlachtstätten und verarbeitende Industrien haben kann. Vor allem Hühner, Puten, Gänse, Enten sowie wildlebende Wasservögel, aber auch andere Vogelarten können sich infizieren. Betroffene Wildvögel tragen häufig zur Ausbreitung bei, wobei vor allem wildlebende Wasservögel oft symptomfreie Träger und Ausscheider des Erregers sind. Infizierte Vögel geben die Viren überwiegend über den Kot ab. Die Übertragung erfolgt durch direkten Kontakt zwischen Vögeln sowie durch Aufnahme virusbelasteter Materialien oder kontaminierten Wassers mit dem Schnabel. Zwischen Beständen kann die Verbreitung auch durch Tierhandel oder indirekt über verunreinigte Fahrzeuge, Personen, Geräte, Verpackungsmaterialien oder Ähnliches stattfinden.
Bei gehaltenem Geflügel treten typischerweise Symptome wie ein plötzlicher Rückgang von Futter- und Wasseraufnahme, ein starker Abfall der Legeleistung, erhöhte Sterblichkeit, hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit, Durchfall, zentralnervöse Störungen sowie Atemnot und Atemgeräusche auf. Enten und Gänse zeigen dagegen meist kaum oder nur milde Krankheitsanzeichen.
Beim Auftreten dieser genannten Symptome sind unverzüglich Abklärungsuntersuchungen durch einen Tierarzt vorzunehmen. Ein Verdacht ist sofort dem örtlich zuständigen Veterinäramt zu melden. Dieses entnimmt Proben zur weiteren Abklärung und lässt sie in amtlichen Laboren untersuchen.
Werden Fälle von Geflügelpest in einem Betrieb festgestellt, werden Tiere eines betroffenen Bestandes zur Vermeidung einer weiteren Ausbreitung umgehend getötet. Es besteht eine Bekämpfungspflicht gemäß der Geflügelpestverordnung und nach EU-Recht.
Alle Geflügelhalter im Landkreis Hildesheim werden aufgefordert, bestehende Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und gegebenenfalls zu optimieren. Kontakte zwischen gehaltenem Geflügel und wildlebenden Vögeln, die das Virus übertragen könnten, sind zu vermeiden. Futter, Wasser und Einstreu müssen vor Verunreinigungen durch Wildvögel geschützt werden.
Infektionen des Menschen mit diesen Viren wurden bislang nicht bekannt. Dennoch kann eine Empfänglichkeit des Menschen gegenwärtig nicht völlig ausgeschlossen werden. Insgesamt ist das Risiko jedoch als sehr gering einzuschätzen. Wer Kontakt zu infiziertem Geflügel hat, sollte sich durch adäquate Schutzkleidung vor einer möglichen Übertragung des Virus schützen.