Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler

Schüler – BAföG kann erhalten wer…

…eine schulische Berufsausbildung macht oder

…eine Fach- bzw. Fachoberschulklasse besucht, die eine abgeschlossene Berufsausbildung vorausgesetzt, oder

…auf eine Abendschule geht (Abendgymnasium, Abendrealschule und Abendhauptschule) oder

…eine Akademie oder ein Kolleg besucht oder

…auf eine allgemeinbildende Schule geht (ab Klasse 10) und ausbildungsbedingt nicht bei den Eltern wohnen kann

…und beim Start der Ausbildung unter 45 Jahre alt ist bzw. war.

Es gibt Ausnahmen, zum Beispiel für Auszubildende des zweiten Bildungsweges und für Auszubildende mit Kindern unter 14 Jahre.

Wo stelle ich einen Antrag ?

Die erste Anlaufstelle sind meistens die Ämter für die Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern, in Ausnahmefällen auch am eigenen Wohnort. Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien stellen den BAföG-Antrag in dem Bezirk, in dem sich die Ausbildungsstätte befindet. Der Antrag muss digital gestellt werden.


Sie erreichen die Ausbildungsförderung zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Landkreises.