Gesundheitsberichterstattung
Die kommunale Gesundheitsberichterstattung (GBE) ist eine der Aufgaben des Gesundheitsamts Hildesheim. Durch die GBE soll der Gesundheitszustand der Bevölkerung sowie die Gegebenheiten der lokalen Gesundheitsversorgung beschrieben und analysiert werden. Solche Analysen bilden die Grundlage für eine zielgerichtete Prävention und Gesundheitsförderung ("Daten für Taten").
Gesetzliche Grundlage für die GBE in Niedersachsen ist der § 8 des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD).
Neben der GBE des Gesundheitsamts werden auch durch andere Fachbereiche der Landkreisverwaltung in regelmäßigen Abständen Berichte mit Gesundheitsbezug verfasst, wie beispielsweise den Örtlichen Pflegebericht der Strukturplanung Senior*innen oder das Sozialmonitoring der Sozialplanung.
Basisgesundheitsberichte
Die Basisgesundheitsberichte dienen dazu, einen umfassenden und gebündelten Überblick über die gesundheitliche Lage der Bevölkerung im Landkreis Hildesheim sowie über die lokalen Strukturen der Gesundheitsversorgung zu erhalten. Dabei werden zahlreiche Indikatoren aus verschiedensten, gesundheitsbezogenen Bereichen einbezogen. Es wird angestrebt, das Berichtswesen alle zwei Jahre fortzuschreiben und zu aktualisieren.