Artenvielfalt bewahren – Gesetze und Maßnahmen zum Artenschutz
Die Erhaltung der gesetzlich geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie der Schutz ihrer Lebensstätten und Biotope ist Ziel und Aufgabe des Artenschutzes. Der Artenschutz umfasst den allgemeinen Schutz sowie den Bereich der besonders bzw. streng geschützten Arten. Dies beinhaltet neben den heimischen Tier- und Pflanzenarten auch exotische Arten.