Jugendförderung: Zuschüsse für Aktivitäten und Einrichtungen
Auf Grundlage der Richtlinie für Aufgaben der Jugendarbeit können die auf örtlicher Ebene tätigen Jugendverbände, Jugendgemeinschaften, Jugendorganisationen und die kommunale Jugendarbeit Anträge auf Förderung stellen.
Zu den förderfähigen Anträgen gehören Lehrgänge zur Grundausbildung und Fortbildung von Jugendleiterinnen und -leitern, Bildungsveranstaltungen sowie die Bezuschussung zu internationalen Jugendbegegnungen im In- und Ausland, Ferienfreizeiten, Jugendlager und -fahrten und die Bezuschussung für Anschaffungen in der Jugendarbeit von anerkannten Jugendgruppen und -verbänden. Zudem können Neu- und Umbauten von Jugendheimen und -räumen bezuschusst werden.
Der Antrag für Anschaffungen der Jugendarbeit sowie dem Neu- oder Umbau von Jugendheimen oder -räumen ist formlos zu stellen. Für alle anderen Bezuschussungen ist der Antrag mit der beigefügten Teilnehmerliste zu verwenden. Eine eigene Teilnehmerliste kann verwendet werden, solange die gleichen Daten dort aufgeführt werden.
Alle für einen Zuschuss benötigten Unterlagen entnehmen Sie bitte der Richtlinie zur Jugendförderung.