Verantwortung übernehmen als Sachkundeprüfer oder Sachkundeprüferin für den „Hundeführerschein“

Die Anerkennung als Sachkundeprüfer für den Hundeführerschein ermöglicht es Ihnen, die Kenntnisse von Hundehaltern und Hundehalterinnen offiziell zu prüfen.

Damit Ihnen die Erlaubnis erteilt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • formloser Antrag auf Anerkennung als Prüfer bzw. Prüferin für den Sachkundenachweis für Hundehaltende
  • Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten durch ein Zertifikat der Tierärztekammer Niedersachsen oder gleichwertiger anerkannter Nachweis

Erst nach Erhalt der Erlaubnis und nachdem das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Ihnen einen Zugang für die Prüfungsunterlagen eingerichtet hat, dürfen Sie die Sachkundeprüfungen abnehmen.

Gebühren und Auslagen

Die Gebühren und Auslagen richten sich nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV), Kostentarif Nr. XVII.

Rechtsgrundlagen

  • § 3 Abs. 3 Niedersächsisches Gesetz zum Halten von Hunden (NHundG)