Überwachung nach dem Hebammengesetz
Alle im Landkreis Hildesheim tätigen Hebammen und Entbindungspfleger müssen bei Beginn der Berufsausübung die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung nachweisen.
Zudem müssen sie dem Gesundheitsamt jährlich die Anzahl der außerklinisch geleiteten Geburten und die Teilnahme an der Qualitätssicherung sowie alle drei Jahre die Teilnahme an geeigneten beruflichen Fortbildungsveranstaltungen schriftlich mitteilen.