Verantwortung für Wildfleisch übernehmen: Schulung, Probe und Dokumentation für Jagdausübungsberechtigte
Damit Wildschweinfleisch sicher verzehrt werden kann, dürfen nur geschulte Jagdausübungsberechtigte im Landkreis Hildesheim Trichinenproben entnehmen.
Übertragung der Trichinenprobenentnahme bei Wildschweinen auf Jagdausübungsberechtigte
Jagdausübungsberechtigte (JAB) werden ermächtigt, bei Wildschweinen, deren Fleisch für den menschlichen Verzehr verwendet werden soll, die Probe zur Trichinenuntersuchung zu entnehmen. Die Übertragung gilt ausschließlich für den jeweiligen Jagdbezirk und nur für Wildschweine, die für den Eigenbedarf verwendet oder an Gaststätten, Einzelhandelsbetriebe oder direkt an Verbraucher abgegeben werden.
Die Probe ist bei einer Wildschweintrichinenuntersuchungsstelle abzugeben. Das Original des Wildursprungsscheins verbleibt in der Trichinenuntersuchungsstelle. Eine Durchschrift ist dem Wildstück beim Verkauf beizufügen. Die zweite Durchschrift hat der Jagdausübungsberechtigte zwei Jahre aufzubewahren.
Wer kann die Übertragung der Probennahme beantragen?
Inhaber von Jagderlaubnisscheinen, die in einem Jagdrevier im Landkreis Hildesheim regelmäßig (d.h. nicht nur einmalig oder gelegentlich) die Jagd ausüben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schulungsbescheinigung über die Trichinenprobeentnahme
- Gültiger Jagdschein
- Keine Zweifel an der Zuverlässigkeit für diese Tätigkeit
- vollständig ausgefüllten Antrag
Welche Kosten entstehen?
Für die Übertragung der Probenentnahme wird eine Verwaltungsgebühr von 20 Euro erhoben.
Wildursprungsmarken
Wildursprungsmarken und -scheine können bei Bedarf persönlich im Kreishaus beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz abgeholt werden oder werden per Post versandt.
Die Wildursprungsmarken und –scheine kosten pro Satz (eine Marke und ein 3-fach-Durchschreibeformular) 1,50 Euro.
Die Gebühr für die Trichinenuntersuchung beträgt 10 Euro pro Wildschwein. Muss der Tierarzt zum Wildschwein zur Probenentnahme fahren, wird eine zusätzliche Gebühr erhoben.
Was ist sonst noch wichtig?
Wem von dem Landkreis Hildesheim die Entnahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen sowie der Kennzeichnung des Wildkörpers nicht übertragen wurde, hat die Proben weiterhin von einem Fleischbeschautierarzt nehmen zulassen.
Die Untersuchungsstellen im Landkreis Hildesheim und weitere Informationen zu der Trichinenprobenentnahme finden Sie unter "Dokumente".