Wenn wassergefährdende Stoffe austreten – richtiges Verhalten im Ernstfall

Dem Landkreis Hildesheim werden jährlich zahlreiche Schäden mit wassergefährdenden Stoffen angezeigt. Zur Vorbeugung bzw. Sanierung von Schäden mit wassergefährdenden Stoffen ist die Untere Wasserbehörde des Landkreises Hildesheim zuständig, die hierfür, auch außerhalb regulärer Dienstzeiten, eine Rufbereitschaft vorhält.

Alarmierung

Wer das Austreten wassergefährdender Stoffe im Bereich des Landkreises Hildesheim feststellt oder einen entsprechenden Verdacht hegt, hat dies unverzüglich unter dem Stichwort "Ölalarm" der Feuerwehreinsatzleitstelle (FEL) Hildesheim unter der Rufnummer 05121 301-2222 anzuzeigen.

Inhalt der Anzeige

Die Anzeige eines Unfalles mit wassergefährdenden Stoffen sollte folgende Angaben beinhalten:

  1. Genaue Ortsangabe
  2. Unfalldatum / Zeitpunkt der Feststellung
  3. Art und Menge (ggf. geschätzt) des ausgetretenen Stoffes
  4. Boden verunreinigt?
  5. Gewässer verunreinigt?
  6. Ortsfeuerwehr und / oder Polizei vor Ort?
  7. Ursache des Schadensfalles
  8. Unfallbeteiligte