Gefährliche Hunde sicher führen und Konflikte vermeiden

Hunde sind treue Begleiter, ihre Haltung bringt jedoch Verantwortung mit sich. Nur, wer seinen Hund sicher führt und Konflikte früh erkennt, schützt andere, sich selbst und das Tier.

In Niedersachsen sind Hunde so zu halten und zu führen, dass von ihnen keine Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgehen. Ein Hund sollte stets zuverlässig unter der Kontrolle der Hundeführenden stehen und nur von Personen geführt werden, die ihn jederzeit sicher beherrschen können.

Verletzt ein Hund einen Menschen oder ein Tier muss der Halter bzw. die Halterin damit rechnen, dass der Hund als gefährlich eingestuft wird. Ein als gefährlich eingestufter Hund darf nur mit einer Erlaubnis gehalten werden. Für die Betroffenen ist es sehr belastend und mit hohen Kosten und einem großen Folgeaufwand verbunden, wenn ein Hund amtlich für gefährlich erklärt wird. Sollte ein Hund dann den Wesenstest nicht bestehen oder eine der anderen Voraussetzungen nicht erfüllt sein, darf die Erlaubnis den Hund zu halten nicht erteilt werden. Der Hund muss dann auf Kosten des Halters bzw. der Halterin in einem Tierheim oder tierheimähnlichen Einrichtung untergebracht werden. Damit es erst gar nicht dazu kommt, sollte jeder Hundehalter bzw. jede Hundehalterin Konfliktsituationen seines bzw. ihres Hundes mit Mitmenschen und anderen Tieren vermeiden und darauf achten, dass niemand durch den Hund gefährdet oder belästigt wird.

Wenn Hunde nicht im sicheren Gehorsam stehen, ist es besser diese richtig anzuleinen und/oder einen Maulkorb zu verwenden. Tipps für einen passenden Beißkorb finden Sie im Flyer zum Thema Maulkorb (siehe Dokumente).

Eine Ausbildung mit professioneller Hilfe durch einen Hundetrainer bzw. einer Hundetrainerin wird nicht nur bei schwierigen Hunden empfohlen. Nur wer seinen Hund versteht und sein Verhalten deuten kann, wird ihn erfolgreich anleiten und vor Konflikten schützen können.