Wirtschaftliche Jugendhilfe - Finanzielle Abwicklung der Jugendhilfen
Die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WJH) bearbeitet den finanziellen Teil der Jugendhilfeleistungen. Sie arbeitet eng mit den pädagogischen Fachkräften des Jugendamts zusammen und unterstützt Eltern in allen Fragen rund um die Kosten einer bewilligten Jugendhilfe.
Zuständigkeit der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Die wirtschaftliche Jugendhilfe wird erst aktiv, wenn eine Jugendhilfeleistung bewilligt wurde. Vorher können sich Familien bei den pädagogischen Fachkräften der Jugendhilfestationen beraten lassen, um zu klären, welche Unterstützung möglich ist.
Unsere Aufgaben
- Berechnung und Verwaltung der Kosten: Klärung von Kostenbeteiligungen und finanziellen Fragen
- Erstellung von Bescheiden: Übersendung offizieller Bewilligungs- und Kostenbescheide
- Ansprechpartner für Eltern: Unterstützung bei Fragen zur Finanzierung und Kosten
Sobald eine Hilfe bewilligt wurde, steht Ihnen eine Sachbearbeitung in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zur Seite.