Ausweisung von Flächen für Windenergie

Hintergrund: Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG)

Mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) wurden den Bundesländern verbindliche, mengenmäßige Flächenziele (Flächenbeitragswerte) für die Ausweisung von Windenergiegebieten vorgegeben. Den Ländern wird ein Gesamtziel für Ende des Jahres 2032 vorgegeben. Daneben legt das Gesetz ein Zwischenziel für Ende des Jahres 2027 fest.

Für Niedersachsen gilt gemäß § 3 Abs. 1 WindBG ein bis zum 31. Dezember 2027 zu erreichender Flächenbeitragswert von 1,7 Prozent der Landesfläche als Zwischenziel sowie ein bis zum 31. Dezember 2032 zu erreichender Flächenbeitragswert von 2,2 Prozent der Landesfläche. Die Umsetzung der Bundesvorgaben erfolgt im Niedersächsischen Gesetz zur Umsetzung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes und über Berichtspflichten (NWindG).

Aufgaben der Regionalplanungsträger

Das Land Niedersachsen sieht vor, dass die geforderten Flächen von den Regionalplanungsträgern ausgewiesen werden, also von den Landkreisen, kreisfreien Städten, der Region Hannover und dem Regionalverband Großraum Braunschweig.

Für den Landkreis Hildesheim ergeben sich folgende Zielwerte:

  • Zwischenziel bis Ende 2027: 1.524 Hektar ausgewiesene Fläche (entspricht 1,26 Prozent der Landkreisfläche)

  • Ziel bis Ende 2032: 1.972 Hektar ausgewiesene Fläche (entspricht 1,63 Prozent der Landkreisfläche)

Diese Ziele gelten für den Landkreis als Gesamtraum; für die kreisangehörigen Kommunen ergeben sich daraus weder Rechte auf einen bestimmten Minimal- oder Maximalwert, noch Pflichten zur Ausweisung von Flächen zum Erreichen eigener Ziele.

Aktuelle Situation im Landkreis

Derzeit hat der Landkreis 652 Hektar im Regionalen Raumordnungsprogramm (RROP) 2016 ausgewiesen. Da das RROP nur noch eine begrenzte Laufzeit bis 2026 hat und die Fläche nicht ausreichend ist, ist eine neue Windenergieplanung notwendig. Bis zum ersten Stichtag 31.12.2027 nur 1.524 Hektar auszuweisen und anschließend direkt eine weitere langjährige Planung mit dem Ziel der zusätzlichen Festlegung weiterer Flächen zu beginnen, ist wenig zielführend. Daher plant der Landkreis, schon zum 31.12.2027 das Flächenziel des Stichtages 31.12.2032 zu erreichen und damit zwei Planungsverfahren zu vermeiden.

Planungsverfahren: Teilprogramm Windenergie

Mit Bekanntgabe der Planungsabsichten vom 17.7.2024 hat der Landkreis Hildesheim das Verfahren zur Aufstellung eines Teilprogramms eröffnet. Nachfolgend hat der Kreisausschuss am 17.3.2025 das Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 9 Abs. 2 ROG für den 1. Entwurf des Teilprogramms eingeleitet.

Folgende Unterlagen sind im Entwurf enthalten:

  • Beschreibende Darstellung
  • Zeichnerische Darstellung im Maßstab 1:50.000
  • Begründung
  • Umweltbericht
  • Prüfsteckbriefe

Beteiligungsverfahren und nächste Schritte

Das erste Beteiligungsverfahren ist abgeschlossen. Alle Stellungnahmen (ca. 700), die bis zum 2.7.2025 beim Landkreis Hildesheim eingegangen sind, fließen in das Verfahren ein und werden einer Abwägung unterzogen. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieses Verfahrensschrittes wird das Verfahren Ende 2025/Anfang 2026 fortgesetzt.