Meldepflichtige Krankheiten gemäß §§ 6, 7, 8, 9, 34 Infektionsschutzgesetz

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Ärztinnen und Ärzte sowie weiteres Fachpersonal zur Meldung von bestimmten Infektionskrankheiten. Ansprechpartner im Landkreis Hildesheim ist das Gesundheitsamt Hildesheim. 

Formulare zur Infektionsmeldung für Einrichtungen und Fachpersonal finden Sie unter Dokumente.