Badegewässer
Im Landkreis Hildesheim befinden sich vier Badegewässer, die gemäß EU-Badegewässer-Richtlinie erfasst und überwacht werden.
Der Begriff EU-Badegewässer wird für Badestellen verwendet, die der EU als offizielle Badestellen gemeldet sind und an denen mit einer großen Anzahl von Badenden zu rechnen ist. Damit unterliegen sie den Vorschriften dieser Richtlinie bzw. den entsprechenden Gesetzlichkeiten des Mitgliedsstaates.
Folgende Seen sind als EU-Badegewässer definiert:
- Hohnsensee
- Tonkuhle Blauer Kamp
- Kiesteiche Giften
- Kiesteich Heisede
Wasserqualität
Während der Badesaison von Mai bis September wird die Wasserqualität der EU-Badegewässer durch das Team Infektionsschutz des Gesundheitsamtes überwacht. Alle 30 Tage werden die Gewässer besichtigt und Wasserproben entnommen.
Bei der Untersuchung der Wasserproben werden u. A. die Algenbelastung und das Ausmaß grober Verschmutzungen beurteilt. Die Anzahl der in den Wasserproben nachgewiesenen Bakterien weist auf unerwünschte Vorkommen von Krankheitserregern in dem Badegewässer hin. Werden die in der Niedersächsischen Badegewässerverordnung festgelegten Grenzwerte überschritten, kann ein vorübergehendes Badeverbot ausgesprochen werden. Die Betreiber der EU-Badeseen, in der Regel die jeweiligen Gemeinden, sind nach der EU-Badegewässerrichtlinie verpflichtet, mit einheitlichen Informationstafeln direkt am See über die aktuelle Wasserqualität sowie ggf. über das Auftreten von Zerkarien zu informieren. Ebenfalls müssen die Betreiber auf ein bestehendes Badeverbot, z. B. infolge einer Massenvermehrung von Blaualgen, hinweisen.
Die Badegewässerqualität und die jeweiligen Untersuchungsergebnisse der Wasserproben können dem Badegewässer-Atlas Niedersachsen entnommen werden.
Zerkarien-Dermatitis (Bade-Dermatitis)
Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Zerkarien-Dermatitis.
Erreger und Übertragung
Die Zerkarien-Dermatitis wird durch Larven von Saugwürmern der Gattung Trichobilharzia verursacht und kann im Sommer nach dem Baden in freien Gewässern auftreten. Normalerweise befallen die Larven Wasservögel, -tiere und -schnecken. Die Larven können sich in warmen Gewässern aber auch in die Haut von Menschen einbohren und eine juckende allergische Hautreaktion auslösen.
Der Befall ist oberflächlich und wird als ungefährlich angesehen, da der Mensch einen sogenannten Fehlwirt darstellt. Die Zerkarien können nicht weiter in den Körper vordringen und sterben in der Haut ab.
Krankheitsbild
Erstinfektionen verlaufen in der Regel ohne klinische Symptome. Gelegentlich kann schon wenige Minuten nach dem erstmaligen Kontakt ein Prickeln oder leichtes Hautjucken und gerötete Haut an der Eintrittsstelle auftreten.
Bei sensibilisierten, bereits mehrfach befallenen Personen stellt sich meist einige Stunden nach Kontakt starker Juckreiz, Nesselfieber, Brennen oder Prickeln ein. Es entwickeln sich teils zahlreiche Papeln, Pusteln und kleine Blasen.
Das Aufkratzen der juckenden Stellen kann zu Sekundärinfektionen mit Bakterien führen und ist daher zu vermeiden. Die Symptome klingen nach zwei bis drei Tagen auch ohne medizinische Behandlung vollständig ab.
Vorbeugung
Die Ausbildung rötlicher, stark juckender Quaddeln ist sehr unangenehm und lästig. Das Ausmaß des Zerkarienvorkommens in einem Gewässer ist nicht messbar und steht in keinem Zusammenhang mit der hygienischen Wasserqualität des Badesees.
Folgende Handlungsempfehlungen minimieren das Risiko einer Zerkarien-Infektion:
- An Badegewässern sollten Enten und andere Wasservögel nicht mit Futter angelockt werden.
- Nicht in Risikogewässern baden: z.B. wasserpflanzenreiche Uferzonen, seichte Gewässer ohne Strömung, flache Gewässer bei hohen Temperaturen. Hundertprozentiger persönlicher Schutz wird nur durch Nichtbaden in Risikogewässern erreicht.
- Nach dem Baden sofort duschen und den Körper gut mit einem Tuch abtrocknen, um die Zerkarien am Eindringen in die Haut zu hindern.
- Nasse Badebekleidung sollte möglichst gewechselt werden.
Cyanobakterien (Blaualgen)
Massenvermehrungen von sogenannten Blaualgen (besser Cyanobakterien) treten vor allem bei hohen Wassertemperaturen in den Sommermonaten auf. Da diese „Blaualgen“ nicht zu den Algen, sondern zu den Bakterien gehören, werden sie speziell wegen des Farbstoffes „Phycocyanin“ als Cyanobakterien bezeichnet.
Massenansammlungen von Cyanobakterien verderben den Badespaß. Das Wasser wird durch sie optisch unansehnlich und kann einen üblen Geruch nach faulen Eiern und Gülle sowie nach Ammoniak aufweisen.
Durchschwimmt man eine Wasserschicht, die mit Cyanobakterien durchsetzt ist, verfangen sie sich in der Badekleidung und können auch später noch ihre hautreizende Wirkung entfalten. Betroffene sollten sofort nach dem Verlassen des Wassers duschen und die Badekleidung wechseln, zumindest muss diese sehr gut ausgespült werden.
Giftstoffe (Toxine) von Cyanobakterien
Toxine von Cyanobakterien können eine leber- und neurotoxische Wirkung entfalten. Einige von ihnen können im menschlichen Körper nicht abgebaut werden. Daher ist ein Verschlucken von Wasser, das stark mit Cyanobakterien durchsetzt ist, unbedingt zu vermeiden. Typische Symptome sind Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Fieber, Atemnot oder Hautreizungen, die auch mehrere Tage anhalten können. Es gilt vor allem Kinder vor dem Verschlucken von solchem Wasser zu schützen, besonders wenn sie in flachen Uferzonen spielen und durch Hand-zu-Mund-Kontakte Toxine aufnehmen könnten.
Wie erkenne ich Blaualgen?
Anzeichen für eine zu hohe Blaualgenkonzentration im Gewässer sind:
- Eine grünliche bzw. blaugrünliche Verfärbung,
- Schlierenbildung oder Algenteppiche,
- eine wolkenartige Verteilung im Wasser,
- tote Fische an der Wasseroberfläche oder
- wenn beim knietiefen Stehen im Wasser kaum mehr die Füße zu sehen sind.
Bei einem oder mehreren solcher Anzeichen wird vom Baden im Gewässer abgeraten. Es kann sich hierbei zwar auch um harmlose Grünalgen handeln, eine spezifische Bestimmung ist aber nur im Labor möglich. Daher gilt vor einem Bad im nächsten See: Möglichst schon im Vorfeld Informationen über mögliche Belastungen einholen und lieber eine offizielle Badestelle aufsuchen. Ein glasklarer See hat meist eine gute Wasserqualität.
Ergibt sich bei einer Badegewässerbesichtigung der Verdacht einer erhöhten Blaualgenbelastung, erfolgen weiterführende laborchemische Untersuchungen des Wassers.
Badeverbote: Warum sie Sinn ergeben
Besteht eine konkrete Gefährdung für Badende, werden über Informationstafeln am See Warnhinweise gegeben bzw. ggf. ein vorübergehendes Badeverbot ausgesprochen. Achten Sie am See auf entsprechende Vorsichtsschilder.