Gesundheitliche Beratung und Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit

Das Prostituiertenschutzgesetz schreibt vor, dass alle, die in der Sexarbeit tätig sind oder in diesem Bereich arbeiten wollen, an einer gesundheitlichen Beratung teilnehmen und ihre Tätigkeit anmelden müssen.

Hier finden Sie Informationen zur Gesundheitlichen Beratung und Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit: